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Erneute Verlängerung der Modellklausel geplant
Schlag ins Gesicht aller Berufsangehörigen der Logopädie/Sprachtherapie
Mit seinem Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ vom 23. Oktober 2020 verbindet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine geplante Verlängerung der Modellklauseln für die Therapieberufe. Artikel 8 des Entwurfes betrifft die Modellklausel für die Logopädie, deren Befristung um fünf Jahre (analog gilt dies auch für die anderen Therapieberufe) bis 2026 verlängert werden soll.
Auf Seite 49 des Referentenentwurfes heißt es dazu. „… Die Verlängerung ermöglicht den Ländern, gewachsene Strukturen akademischer Erstausbildungen zunächst fortzuführen. Die bestehenden Modellstudiengänge können gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Modellklauseln Voraussetzung für eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die jeweilige Ausbildung in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie akademisiert werden soll.“
In der gemeinsamen Stellungnahme äußert sich der Arbeitskreis Berufsgesetz (AK) wie folgt:
„Im Gegensatz zu der im Referentenentwurf (S. 125 f.) vorgebrachten Annahme sind die sieben Modellstudiengänge der Logopädie schon längst ein wichtiger Baustein für den Aufbau einer regulären akademischen Ausbildung aller zwölf Berufe der Logopädie/Sprachtherapie. Vor diesem Hintergrund ist die mit der Verlängerung der Modellklausel beabsichtigte „ergebnisoffene Entscheidungsfindung“ für die Modellstudiengänge der Logopädie völlig unangemessen. Denn es ist keine Frage, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die Ausbildung der zwölf Berufe in der Logopädie/Sprachtherapie akademisiert werden sollen. Alle Begründungen für die Einführung eines hochschulischen Studiums für diese zwölf Berufe sind längst mit Fakten unterlegt.“
Das BMG hatte sich an die stellungnahmeberechtigte Verbände (dba, dbl, dbs und LOGO Deutschland) gewandt und darum gebeten, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf bis zum12. November 2020 abzugeben.
In der gemeinsamen Stellungnahme der o. g. vier Berufsverbände sprechen sich diese gegen die erneute Verlängerung aus und fordern nachdrücklich, die hochschulische Ausbildung für die Logopädie/Sprachtherapie als Regelausbildung noch in dieser Legislaturperiode bundesgesetzlich zu verankern.
Die Anhörung zum Referentenentwurf erfolgt am 19. November 2020.
Dietlinde Schrey-Dern
Sprecherin des Arbeitskreises Berufsgesetz