Meldung
Pilotprojekt der AOK Plus - die elektronische Verordnung (eVO)
Am 27. März 2024 lud die AOK Plus alle Heilmittelverbände online zu einer Informationsveranstaltung ein zum Thema „Die Heilmittelverordnung auf elektronischem Weg“. Inzwischen gibt es immer mehr Initiativen seitens der Krankenkassen, im Zuge der sich etablierenden Telematikinfrastruktur Pilotprojekte zu starten, die sich u.a. mit dem elektronischen Bericht, der elektronischen Versichertenbestätigung oder eben der elektronischen Verordnung befassen (wir berichteten über ähnliche Projekte der TKK und der optadata). In einer einstündigen Präsentation (hier zum Download) wurden den Teilnehmer*innen die Vorteile zu dieser Pilotstudie dargelegt, aber im Diskussionsverlauf auch Nachteile und Lücken offengelegt. So kann im Bereich Logopädie das Pilotprojekt zwar eine Entbürokratisierung unterstützen, schränkt aber die Teilnehmergruppe auch stark ein, denn es können sich nur Praxen beteiligen, die als Selbstabrechner*innen die Dienste der Firma Buchner in Anspruch nehmen und AOK Plus-Patient*innen versorgen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Für alle Interessierten bietet die AOK Plus in ihrem Gesundheitspartnerportal einen Seminarmitschnitt aus Januar 2024 an, in dem u. a. die elektronische Heilmittelverordnung für Arzt- und Heilmitteltherapiepraxen kurz vorgestellt wird.