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Meldung

26.03.2020

Fehlende Information der Ärzteschaft hinsichtlich der Versorgung mit logopädischen Leistungen in der Corona-Krise

Heilmittelerbringer dürfen bis 31.05.2020 teletherapeutische Leistungen erbringen

(Foto: © Bernd_Leitner - Fotolia.com)
GS/Depel

Aufgabe ambulanter Versorgung in Krisen
Die ambulante Versorgung von Patienten und Patientinnen trägt durch die Vermeidung weiterer stationärer Fälle zu einer Entlastung der begrenzten stationären Kapazitäten in Kliniken und Krankenhäusern bei. Diese stationären Kapazitäten gilt es besonders in der Krise, wie etwa der aktuellen Pandemie durch das Corona-Virus, zu schützen und durch die ambulante Versorgung zu entlasten.

Aufgabe logopädischer ambulanter Versorgung
Logopädische Leistungen sind dringender Bestandteil ambulanter Gesundheitsversorgung.
Bei vorliegender dokumentierter Störung etwa im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens ist zunächst jede Behandlung als medizinisch notwendig zu bewerten.
Werden laufende Behandlungen ausgesetzt, drohen bereits erreichte Therapiefortschritte verloren zu gehen oder es können Verschlechterungen bereits bestehender Beeinträchtigungen eintreten.
Sollten Behandlungen von Patienten z.B. mit Dysphagien und Fütterstörungen in den Praxen vor Ort oder durch Hausbesuche nicht mehr gewährleistet werden, droht Patienten die stationäre Einweisung, die angesichts der aktuellen und bevorstehenden Versorgungssituation aufgrund der Corona-Pandemie jedoch zum einen keine Gewährleistung für eine angemessene Versorgung dieser Patienten bieten kann und zum anderen die bereits überlasteten Kliniken zusätzlich in Anspruch nehmen würden.

Die Fortsetzung einer logopädischen Behandlung in dieser Krise ist - außer von der Notwendigkeit - noch von weiteren Faktoren abhängig, beispielsweise von der Dringlichkeit oder der Machbarkeit unter den aktuell notwendigen gesteigerten Hygienemaßnahmen oder alternativer Behandlungswege wie der Teletherapie.

Um die weiteren negativen Folgen durch entstehende Unterbrechungen zu minimieren, dürfen Heilmittelerbringer zunächst bis zum 31.05.2020 teletherapeutische Leistungen erbringen. Diese wichtige Information liegt offenbar noch nicht allen Ärztinnen und Ärzten vor.

So schreibt ein Mitglied zur aktuellen Situation: „Weiterhin weigern sich Ärzte, neue Verordnungen auszustellen mit der Begründung, Logopäden dürften zurzeit keine Therapie mehr durchführen.“ Und es schreibt ein Arzt an eines unserer Mitglieder: „Therapien können erst wieder stattfinden, wenn die Epidemie abgeklungen ist. Ich finde Therapien sind zurzeit nicht verantwortbar.“

Möglicherweise wurde die Ärzteschaft hier noch nicht hinreichend informiert über die aktuelle Möglichkeit, notwendige Behandlungen therapeutisch über Teletherapie aufzufangen. Zum anderen liegt eine Fehleinschätzung darüber vor, wie sich ausfallende Behandlungen auf die bereits überlastete stationäre Versorgung oder die persönliche Situation der Patientinnen und Patienten auswirken könnten.
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie fordert daher dringend mehr Aufklärung der Vertragsärzteschaft über aktuelle Besonderheiten in Zeiten von Corona. Zudem sollte die Entscheidung über die Form der Therapie (Präsenztermin, Teletherapie oder Behandlungspause) der behandelnden Logopädin in Absprache mit den Betroffenen überlassen werden. Denn, so Dagmar Karrasch (dbl-Präsidentin): “Wir Therapeutinnen können die Risiken bezüglich einer Behandlungspause und auch die Möglichkeiten der Fortsetzung und Mitarbeit unserer Patientinnen und Patienten am besten einschätzen. Die Entscheidung der Unterbrechung oder der Art und Weise der Fortsetzung der Behandlung sollte daher in Absprache mit den Betroffenen bei uns Therapeutinnen liegen.“

Service: Musterbrief für Information ärztlicher Praxen
Der dbl hat einen Musterbrief für die Information ärztlicher Praxen hier zum Download eingestellt (Meldung vom 20.3.2020). Sie können das beschreibbare Dokument mit den entsprechenden Angaben in den roten Feldern ergänzen und den Ärzten zusenden, mit denen Sie zusammenarbeiten. Das Dokument des GKV-Spitzenverbandes und der Kassen auf Bundesebene, das Sie dem Brief bitte als Anlage beifügen, finden Sie hier.

 

[Aktualisierung der Anlage sowie des Behandlungszeitraumes am 3.4.2020]

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