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Meldung

13.01.2021

DVPMG: Referentenentwurf zu Videobehandlung, Telematik und digitalen Gesundheitsanwendungen

Stellungnahme des dbl e. V.

Das BMG legt ein neues Gesetzesvorhaben vor: das Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz - DVPMG (© jro-grafik, fotolia.com)
GS/Depel

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Videobehandlung im Rahmen der COVID-19-Sonderregelung aufgrund der hohen Infektionszahlen bald verlängert wird, erwarten wir eine Einführung von Videobehandlungen in die Regelversorgung im Heilmittelbereich. Ein nun vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz - DVPMG), der wichtige Regelungen zu Videobehandlung, Telematik und digitalen Gesundheitsanwendungen enthält, sieht dies nun vor. In unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben wir dies ausdrücklich begrüßt.

Wir haben dabei in unserer Stellungnahme auch betont, dass eine Einbindung der maßgeblichen Heilmittelverbände in die technische Umsetzung und die Bewertung bereits vorhandener und noch zu entwickelnder Anwendungen zwingend erforderlich ist. Denn bereits jetzt wurden aufgrund der im Zuge der Corona-Pandemie zugelassenen Videotherapie wertvolle praktische Erfahrungen in der Umsetzung der Videotherapie sowohl aufseiten der Therapeutinnen und Therapeuten als auch aufseiten der Patientinnen und Patienten gesammelt. Diese sollten unbedingt die für die zukünftige Versorgung genutzt werden.

Ebenfalls halten wir es nur für folgerichtig, dass die Anbindung an die Telematikinfrastruktur nicht nur auf die Physiotherapie beschränkt wird, sondern der gesamte Heilmittelsektor (in unserem Fall die Logopädie) eingebunden werden soll, um die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) vollumfänglich für die Patientenversorgung nutzen zu können. Daher begrüßen wir, dass das BMG von der Beschränkung auf die Physiotherapie bei der Einbindung in die Telematikinfrastruktur Abstand genommen hat und nunmehr den Weg für die Einbindung aller Heilmittelerbringer freimacht. Eine enge Abstimmung mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelerbringer hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen und ihrer Umsetzung ist unerlässlich. Die Einbindung und Beteiligung der maßgeblichen Heilmittelverbände in die Entwicklung der eVO sehen wir in dem Referentenentwurf allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, eine entsprechende Ergänzung des § 312 Absatz 1 SGB V ist daher dringend erforderlich, ebenso wie eine Berücksichtigung unserer Heilberufe im Beirat der Gesellschaft für Telematik nach § 317 SGB V. Zu begrüßen ist die Schaffung einer Zugriffsmöglichkeit aller Heilmittelerbringer auf die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA).

Die Einführung des therapiebegleitenden Einsatzes digitaler Gesundheitsanwendungen ist aus unserer Sicht zu begrüßen. Die Einbeziehung von Leistungserbringern in die Nutzung der Anwendungen setzt allerdings darüber hinaus voraus, dass diese bereits in die Entwicklung und Bewertung der digitalen Gesundheitsanwendungen einbezogen werden, um als Fachpersonen prüfen zu können, ob der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann und den aktuellen fachlichen Standards entspricht. Kritisiert haben wir, dass der Referentenentwurf keine diesbezügliche Regelung vorsieht. Eine Einbeziehung der Fachverbände bereits in der Phase der Entwicklung und Bewertung halten wir für dringend erforderlich. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass digitale Gesundheitsanwendungen Leistungen im Bereich der Logopädie unterstützen können, jedoch nicht die Tätigkeit des Heilmittelerbringers ersetzen können. Eine digitale Gesundheitsanwendung kann die Tätigkeit therapeutischer Leistungserbringer nur unterstützen. Eine diesbezügliche klarstellende Regelung fehlt im Referentenentwurf leider, auch dies haben wir in unserer Stellungnahme klar benannt.

Insgesamt begrüßen wir ausdrücklich die Initiative des BMG, digitale Innovationen, neuartige Gesundheitsanwendungen und neue Therapieformen hier in Form der Heilmittelbehandlung als Videobehandlung in die Patientenversorgung einzuführen, um die Versorgungsqualität zu sichern und zu verbessern.

 

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