Meldung
17.10.2024
Bayern: Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung
Inkrafttreten am 1. Oktober 2024
Aufgrund des Art. 96 („Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen“) des Bayerischen Beamtengesetzeses (BayBG) hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine weitere Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erlassen.
Die Veröffentlichung der Verordnung vom 27. August 2024 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBL) ist bereits erfolgt. Darin enthalten ist u. a. eine Neufassung des Verzeichnisses der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen (Anlage 3 zu § 19).
Die Änderungen sind am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten und sind für Aufwendungen maßgebend, die ab diesem Tag entstehen.