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  3. Probleme und Forderungen

Probleme und Forderungen

Die Logopädie ist eine wichtige Ressource in unserem Gesundheits- und zunehmend auch im Bildungswesen. Logopädinnen und Logopäden sind die Fachleute, die diese Ressource zur Verfügung stellen. Viele Menschen profitieren von ihrer engagierten und professionellen Arbeit.

Doch die Situation zahlreicher Therapeutinnen und Therapeuten ist erdrückend! Die Gründe hierfür sind überwiegend zu geringe Verdienstmöglichkeiten und mangelnde berufliche Perspektiven. Studien zeigen: Viele denken sogar darüber nach hinzuschmeißen oder haben es bereits getan.

Auf dieser Seite können Sie sich darüber informieren, wo für viele Logopädinnen und Logopäden der Schuh drückt und was sich dringend ändern muss.


Die Therapeutinnen und Therapeuten in Deutschland sind von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgehängt worden. Zwar sind auch die Einkommen der Heilmittelerbringer in absoluten Zahlen gestiegen, im Vergleich zu den Durchschnittseinkommen sind sie jedoch gesunken. So verdienten Therapeutinnen und Therapeuten 2015 mehr als ein Drittel weniger als der Durchschnitt der arbeitenden Bevölkerung.

Durchschnittlich 39,00 Euro (West) bzw. 31,40 (Ost) zahlten die Krankenkassen 2017 für eine Therapieeinheit von 45 Minuten. Damit soll auch die zusätzliche notwendige Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Therapie (z.B. Auswertung von Testverfahren, Verfassen des Therapieberichts etc.) sowie für Verwaltungsaufgaben (z.B. Klärung fehlerhafter Verordnungen und Abrechnungen) abgegolten sein.

Mit dieser Vergütung lässt sich eine logopädische Praxis nicht rentabel führen. Ursache der schlechten Entlohnung logopädischer Arbeit ist u.a. die politisch verordnete Koppelung der Vergütungsentwicklung an die Entwicklung der Grundlohnsumme, die deutlich hinter dem Anstieg aller Löhne und Gehälter zurückgeblieben ist. Fehlende Alterssicherungen der Praxisinhaber/innen  und miserable Löhne der Angestellten, die nicht selten knapp über dem Mindestlohn liegen, sind die Folgen.

Dies führt zunehmend zu einem Fachkräftemangel: Insbesondere im ländlichen Raum haben logopädische Praxen große Probleme, Personal zu finden, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort sicherzustellen. Auch aufgrund der niedrigen Löhne arbeiten zahlreiche Berufsangehörige in Teilzeit und finanzieren sich zusätzlich durch andere Tätigkeiten. Zudem ist eine Abwanderung in andere Berufsfelder zu beobachten.
Auch die Eingruppierung unserer Berufsgruppe in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes berücksichtigt nicht die Qualifikation, die Komplexität der Arbeit sowie die große Verantwortung von Logopädinnen und Logopäden.

Wir fordern daher zur Sicherstellung der Patienenversorgung eine faire Vergütung unserer ambulanten Leistungen – auch als Grundlage für angemessene Löhne angestellter Logopädinnen und Logopäden in den Praxen. Deshalb muss u.a. die Koppelung der Vergütungsentwicklung an die Entwicklung der Grundlohnsumme dauerhaft abgeschafft werden!

Wir fordern eine unserem anspruchsvollen Tätigkeitsprofil angemessene Entlohnung angestellter Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst!


In ganz Europa werden Logopädinnen und Logopäden an Hochschulen ausgebildet. Deutschland bietet – abgesehen von einigen wenigen Modellstudiengängen – als einzige Ausnahme keine primär qualifizierende akademische Ausbildung in der Logopädie an.
Vielmehr findet die Ausbildung an Berufsfachschulen auf der Grundlage eines veralteten Berufsgesetzes aus dem Jahre 1980 statt, das dringend novelliert werden muss. Zudem sind mittlerweile auch weitere, teilweise akademisch ausgebildete Berufsgruppen in die Patientenversorgung mit einbezogen, so dass sich eine unübersichtliche Landschaft von Leistungserbringern herausgebildet hat, die dringend vereinheitlicht werden muss.
Darüber hinaus sind ca. 70 % der Logopädiefachschulen kostenpflichtig: Durchschnittlich 455,00 Euro zahlen angehende Therapeutinnen und Therapeuten monatlich für ihre dreijährige Ausbildung. Kostenpflichtig sind auch zahlreiche Bachelorstudiengänge, die Logopädieschüler/innen parallel zu oder nach ihrer Berufsfachschulausbildung absolvieren können. Dagegen können Auszubildende anderer Heilberufe kostenlos studieren (Ärzte) oder sie erhalten eine Ausbildungsvergütung (Pflege).

Wir fordern daher ein einheitliches Berufsgesetz für alle in der Logopädie tätigen Therapeutinnen und Therapeuten, in dem die kostenfreie hochschulische Ausbildung verankert ist!


Viele Kompetenzen unserer Berufsgruppe werden im Gesundheits- und Bildungssystem als Ressource nicht genügend genutzt und eingesetzt:

Im Gesundheitsbereich liegen die Entscheidungen über die Einzelheiten der Therapie in ärztlicher Hand, obwohl Logopädinnen und Logopäden in der praktischen Arbeit eigene Diagnosen und Behandlungspläne erstellen und über therapeutische Maßnahmen entscheiden. Der Direktzugang der Patienten zur Therapie, zu dem die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Modellversuche vorgeschlagen hat, ist an der Zaghaftigkeit der Politik gescheitert. Auch gegen den stattdessen als „kleine Lösung“ aktuell politisch beschlossenen Modellversuch zur Blankoverordnung (HHVG 2017) gibt es erheblichen Widerstand, beispielsweise seitens gesetzlicher Krankenkassen.

Im Bildungsbereich zeigt die hohe Zahl sprachauffälliger Kinder bei den Schuleingangsuntersuchungen, dass sowohl die logopädische Diagnostik- und Therapiekompetenz als auch unser Wissen im Bereich der Sprachentwicklung (Stichwort: wirksame Sprachfördermaßnahmen) nicht frühzeitig und nicht ausreichend genutzt werden. Angesichts der zunehmenden Ganztagsbetreuung fehlt es zudem an Konzepten zur logopädischen Versorgung der Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen in Kindertagesstätten.

Wir fordern mehr Verantwortung im Prozess der ambulanten Gesundheitsversorgung, insbesondere den Direktzugang der Patientinnen und Patienten zur Therapie! Wir fordern überdies eine stärkere Nutzung unserer Kompetenzen im Bildungsbereich (Beurteilung der Sprachentwicklung, Auswahl wirksamer Sprachfördermaßnahmen und Schulung pädagogischen Personals, Einsatz in multiprofessionellen Teams an inklusiven Schulen etc.) und angemessene Rahmenbedingungen zur Therapie von Kindern in Ganztagseinrichtungen!


Infolge der soziodemographischen Entwicklung und des gewandelten Krankheitspektrums arbeiten Logopädinnen und Logopäden in zunehmenden Maße mit älteren, aber auch mit sehr jungen (Frühgeborene) Betroffenen, mit multimorbiden Menschen und solchen mit chronisch-degenerativen Erkrankungen. Die Erweiterung des Behandlungsspektrums erfordert den Einsatz neuer apparativer Verfahren sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und führt auch zu Fragestellungen, die nur mit Hilfe einer evidenzbasierten Therapieforschung bearbeitet werden können. Dieser Wandel in der Versorgung erfordert eine logopädiespezifische eigenständige Therapieforschung, die nicht durch Forschung in den Bezugsdisziplinen wie z.B. Linguistik, Psychologie oder Neurologie zu ersetzen ist. Dementsprechend bedarf es einer akademischen Struktur mit Logopädie-Bachelor- und –Masterstudiengängen und der Berechtigung zur Promotion im eigenen Fachbereich.

Wir fordern daher den Ausbau von Wissenschaft und Forschung in der Logopädie als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Berufes und als Grundlage für evidenzbasiertes Arbeiten in der therapeutischen Praxis.


Die Heilmittelerbringer haben – z.B. im Gemeinsamen Bundesausschuss kein Mitbestimmungs- oder Mitspracherecht. Somit können sie nicht über Regelungen, die ihre Arbeit betreffen, mitberaten und ihre Interessen vertreten. Zur Optimierung der  therapeutischen  Patientenversorgung  in  Deutschland muss  die  Expertise  der  therapeutischen  Gesundheitsberufe stärker politisch  verankert sein – und  zwar auch über das  bestehende Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss hinaus.

Wir fordern mehr Mitsprache bei Entscheidungen, die uns als Therapeutinnen und Therapeuten direkt und indirekt betreffen, beispielsweise durch die Berücksichtigung unserer Berufsgruppe in den entsprechenden Gremien und Ausschüssen!


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