Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Obwohl vermutlich niemand Probleme damit hat, sich bestimmte Vorstellungen dazu zu machen, welche Art von Leistungen sich hinter dem Begriff der IGel-Leistungen verbergen können, soll einführend eine grundsätzliche Begriffsbestimmung vorweggeschickt werden. Klar ist wohl jedermann, dass die IGeL-Leistungen nichts mit dem gleichnamigen Tier zu tun haben, sondern vielmehr als Abkürzung für die individuellen Gesundheitsleistungen stehen.
Der Begriff ist seinerzeit bekanntlich in der vertragsärztlichen Versorgung entwickelt worden. Insofern ist es gerechtfertigt, auf eine Definition zurückzugreifen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den ärztlichen Berufsverbänden geprägt worden ist. Diese haben "IGeL"-Leistungen als solche Leistungen umschrieben, die von den Vertragsärzten außerhalb der GKV erbracht und beim Patienten privat liquidiert werden. Es geht also um solche Leistungen, die nicht Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Den vollständigen Beitrag können Sie sich weiter unten als PDF-Datei herunterladen. Dem Beitrag liegt ein von dbl-Justitiarin Kerstin Meyer anlässlich des 32. dbl-Jahreskongresses 2003 auf der FreiberuflerInnensitzung gehaltener Vortrag zugrunde. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte in der dbl-Bundesgeschäftsstelle.
Die "Klimaveränderungen" im Gesundheitswesen gehen auch an der Heilmittelversorgung nicht spurlos vorbei. Es stellt sich die Frage: Was kann jeder Einzelne zur langfristigen Sicherung seiner freiberuflichen Existenz tun? Können wir uns angesichts der leeren Kassen einreden, es könne doch alles so bleiben, wie es war?
Oder sollten wir uns besinnen auf die Vielfalt unserer Fähigkeiten und neue/alte Tätigkeitsfelder innerhalb unseres logopädischen Berufsfeldes erschließen und bearbeiten, um vorbereitet zu sein, wenn der Regen auf die üblichen Tätigkeitsfelder innerhalb der GKV spärlicher wird?
Die BFK hat daher eine Sammlung möglicher Tätigkeiten außerhalb der GKV zusammengestellt, die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Aber hier können Sie Anregungen finden oder Ihre eigene Kreativität inspirieren lassen:
Präventionsangebote, die nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, unterliegen der Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht.
Untersuchungen zu Entwicklungen in der Gesundheitsbranche zeigen ein klares Ergebnis: Patienten/Kunden wollen nicht nur gesund werden, sondern auch gesund bleiben.
Fitness und Wohlbefinden sollen möglichst lange bis in das hohe Alter erhalten bleiben. Es ist daher konsequent, dass auch von LogopädInnen in immer stärkerem Maße Präventionsleistungen angeboten werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Zusatzangebote. Dabei ist sowohl die Gewerbe- als auch die Umsatzsteuer zu prüfen.
Beides sind Steuerarten, mit denen LogopädInnen nicht zwangsläufig im Rahmen ihrer Praxis in Berührung kommen.
Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema erschien in der Ausgabe 4/2009 der Verbandszeitschrift "Forum Logopädie":