Fristberechnung
Fristberechnung (Therapiebeginn)
Nach § 15 der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzt:innen sowie § 14 der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzt:innen muss die Heilmittelbehandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Dies gilt seit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinien (01.01.2021) einheitlich für alle Heilmittelbereiche.
Bei dringlichem Behandlungsbedarf kann der Arzt, durch ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Verordnungsblatt, die allgemeine Frist für den Behandlungsbeginn auf 14 Tage verkürzen.
Im Rahmen der Terminplanung stellt sich somit die Frage, wie die 28- bzw. 14-Tage-Frist berechnet wird, da nach Ablauf der jeweiligen Frist die Verordnung ihre Gültigkeit verliert, mit der Folge einer Komplettabsetzung, falls der Fristablauf übersehen wurde.
Rechtliche Grundlage für die Fristenberechnung ist § 187 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für den Fristbeginn, § 188 Absatz 1 BGB für das Fristende sowie § 193 BGB, sofern das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt.
Nach § 187 Absatz 1 BGB zählt der Tag, an dem die Verordnung ausgestellt wird bei der Berechnung der Frist nicht mit. Die Frist beginnt also erst am darauffolgenden Tag zu laufen.
Beispiel: Verordnungsausstellung am Donnerstag, den 21.04.2022 → Beginn der Frist am Freitag, den 22.04.2022.
Für das Ende der Frist bestimmt § 188 Absatz 1 BGB, dass eine nach Tagen bestimmte Frist mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist endet.
Beispiel: Beginn der 28-Tage-Frist am Freitag, den 22.04.2022 → Ende der Frist am Donnerstag, den 19.05.2022 um 24.00 Uhr.
Variante: Beginn wie vor, es wurde ärztlicherseits jedoch ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt: Die Frist endet am Donnerstag, den 05.05.2022
Fällt das Fristende nach vorstehender Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag bzw. einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB).
Beispiel: Bei Fristende am Montag, den 18.04.2022 (Ostermontag), verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Dienstag, den 19.04.2022.
(Aktualisiert am 05.05.2022)