Berichtsvorlagen
Berichtsvorlagen
Der neue bundeseinheitliche Versorgungsvertrag, der am 16. März 2021 in Kraft getreten ist, sieht für die Erstellung von Berichten an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt aber auch an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und andere erstmals eine Vergütung vor, schreibt aber auch eine strengere Form des Berichts und zwei verschiedene Berichtsarten vor.
- Der Verordnungsbericht (Kurzbericht), der zu erstellen ist, sofern auf der Verordnung das Feld für den Bericht angekreuzt ist. Hierfür ist zwingend das Formular Verordnungs-Bericht gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), Anhang A des Vertrages zu verwenden. Der eingabefähige Text ist in der Vorlage (PDF) stark begrenzt und ermöglicht nur eine stichwortartige Zusammenfassung des Therapieverlaufes und der Begründung. Bei entsprechender Übung und Routine sollte der Kurzbericht innerhalb weniger Minuten zu erstellen sein.
Auf dem freien Feld oberhalb des Adressfeldes kann, falls von Ihnen gewünscht, der Praxisbriefkopf (auch mit Praxislogo) eingefügt werden.
Der Verordnungsbericht wird unter der Pos. Nr. X3302 abgerechnet. Für Ärztinnen und Ärzte bildet der Verordnungsbericht auch die Voraussetzung für die Anforderung eines ausführlichen Berichtes.
- Der ausführliche Bericht oder Anforderungsbericht ist auf gesonderte Anforderung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (sofern diese bereits den Kurzbericht erhalten haben), des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) oder Vergleichbarer zu erstellen. Nach Inhalt und Umfang entspricht dieser dem „klassischen“ Bericht, wie er vor Inkrafttreten des neuen Vertrages zu verfassen war. Für diesen ist das Formular Bericht auf Anforderung gemäß Anlage 1, Anhang C zu verwenden. Hierbei handelt es sich um eine Word-Vorlage (docx), die eine unbegrenzte Texteingabe zulässt.
Für die Anforderung dieses Berichts (durch Ärzt:innen, MD, etc.) muss zwingend das Formular Anforderung Bericht gemäß Anlage 1, Anhang B des Vertrages verwendet werden. Das Formular dient auch der Abrechnung mit der Krankenkasse und ist dieser zur Abrechnung vorzulegen. Da das Formular in vielen Arztpraxen noch nicht vorliegt bzw. nicht in die ärztliche Praxissoftware integriert ist, sollten Sie es dem Arzt ggf. zur Verfügung stellen.
Der Anforderungsbericht wird unter der Pos. Nr. X3303 abgerechnet.
Downloads:
• Vorlage Verordnungsbericht (Kurzbericht), PDF
• Vorlage Anforderungsbericht (ausführlicher Bericht), DOCX
• Vorlage Anforderung Bericht, PDF
(aktualisiert 31.03.2022)