Abrechnungsverfahren
§ 302 SGB V verpflichtet die Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln als sog. „sonstige Leistungserbringer“ dazu, ihre Leistungen maschinenlesbar abzurechnen. Die Einzelheiten zum Abrechnungsverfahren bestimmen die Spitzenverbände der Krankenkassen in gemeinsam erstellten Richtlinien. Zu diesen Richtlinien haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ihre Informationsbroschüre zuletzt mit Stand 1. Februar 2022 aktualisiert.
Die jeweils aktuelle Broschüre Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V steht auf folgender Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Abruf bereit:
Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
(letzte Aktualisierung 08.02.2022)