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Prävention ist wichtig

Logopäden und Logopädinnen sind nicht nur darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Sie können bereits im Vorfeld von Erkrankungen Maßnahmen zur Prävention anbieten, die dazu beitragen können,  Kommunikationsstörungen vorzubeugen. Auch während einer Erkrankung können Logopäden helfen, mögliche Folgen für die Sprache, das Sprechen oder die Stimme abzuwenden beziehungsweise abzumildern.

Was bedeutet Prävention in der Logopädie?

Prävention kommt aus dem Lateinischen und steht dort für die Wortbedeutung „zuvorkommen, verhüten“. Die Bedeutung von Prävention  im Gesundheitswesen in Deutschland ist daran erkennbar, dass sich eine Bundeseinrichtung schwerpunktmäßig um die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung kümmert: die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Des Weiteren wird seit 2004 wird von der Bundesregierung in Kooperation mit der BzgA der „Deutsche Präventionspreis“ vergeben, der Projekte auszeichnet, die in besonderer Weise zur Gesundheitserhaltung beitragen, z.B. „Ganzheitliche Gesundheitsförderung oder „Hygienemaßnahmen“.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention, der sich die ím europäischen Dachverband zusammen geschlossenen Berufsverbände (CPLOL) angeschlossen haben, indem sie ein Leitlinienpapier erstellt haben, auf das nachfolgend Bezug genommen wird.

  • Primäre Prävention
    Damit sind alle Aktivitäten gemeint, die das Ziel haben, das Auftreten einer Krankheit in einer Population zu verringern, um hierdurch das Risiko von Neuerkrankungen zu mindern. Angewandt auf den Bereich Logopädie bedeutet dies, die Öffentlichkeit (Eltern, Betroffene und ihre Angehörigen, Ärzte, andere Gesundheitsfachberufe  etc) über logopädische Störungen aufzuklären und Schulungen durchzuführen mit dem Ziel, die Entstehung logopädischer Störungen zu verhindern.
  • Sekundäre Prävention
    Damit sind alle Aktivitäten gemeint, die zu einer Reduzierung der Prävalenz (Häufigkeit) einer Krankheit beitragen und damit eine Verringerung der Krankheitsdauer zum Ziel haben. Bezogen auf logopädische Störungen beinhaltet das die Früherkennung von Störungen mit Hilfe von Screenings zur Risikoeinschätzung und den Einsatz von Testverfahren zur Feststellung des sprachlichen Entwicklungsstandes sowie die (Früh)Behandlung, die zur Beseitigung oder Verringerung der Störung beiträgt.
  • Tertiäre Prävention
    Aktivitäten im Bereich tertiärer Prävention zielen darauf ab, die Prävalenzrate zu verringern oder das Wiederauftreten chronischer Erkrankungen zu verhindern oder die Folgen chronischer Erkrankungen zu mindern. Bezogen auf logopädische Störungen beinhaltet das die Diagnostik und Therapie logopädischer Störungen.

Nachfolgend werden Eltern einige Hinweise gegeben, wie der Entstehung von logopädischen Störungen präventiv begegnet werden kann. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mit der Einführung des Neugeborenenhörscreenings ist eine wesentliche Voraussetzung zur Früherkennung von Hörstörungen geschaffen worden, die langfristig dazu beiträgt, die Entstehung von  Sprachentwicklungsstörungen infolge von Hörstörungen  zu minimieren. Daher ist es wichtig, dass alle Neugeborenen an dieser Maßnahme zur Früherkennung teilnehmen.
Eine weitere Präventionsmaßnahme besteht in der Stärkung der Eltern. Dies bedeutet, die Eltern sehr früh zu beraten und sie evtl. durch Maßnahmen wie Elterntrainings darin zu unterstützen, sich ihrem Kind gegenüber sprachfördernd zu verhalten, selbst wenn das Kind sich sprachlich nur wenig äußert. Angebote dazu werden je nach Region von Sozial- und/oder Gesundheitsämtern, aber auch von zertifizierten LogopädInnen unterbreitet.
Des Weiteren kann die Kompetenz der Eltern, die Entwicklung ihrer Kinder einzuschätzen, die sie täglich in den vielfältigsten Spiel- und Bewegungssituationen erleben, für die Früherkennung genutzt werden. Mit Hilfe von Elternfragebögen können die Risiken für eine Sprachentwicklungsstörung eingeschätzt und Eltern auf der Grundlage des Ergebnisses beraten werden.
Je früher eine Sprachentwicklungsstörung erkannt wird, desto eher kann sie entweder behoben werden oder verhindert werden, dass die Störung sich verschlechtert und sich auf andere Entwicklungsbereiche, z. B. das Sozialverhalten des Kindes, negativ auswirkt.(vgl. De Langen-Müller et all 2012)

Langanhaltende Mittelohrentzündungen wirken sich nachweislich nachteilig auf die Artikulationsfähigkeit eines Kindes aus. Daher sollte, insbesondere bei Mittelohrentzündungen, die zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr, dem Zeitpunkt der „sprachsensiblen Phase“, auftreten, der HNO-Arzt zur Abklärung der Entzündung aufgesucht werden.
Des Weiteren sollte bei Kindern, die früh Ess- und Trinkprobleme („Schluckstörungen“) haben, frühzeitig die Verursachung dieser Probleme beseitigt werden, um Auswirkungen auf die Artikulation entgegen zu wirken.

„Eine Vorbeugung von Stottern ist nicht möglich, da die Ursache des Stotterns nicht bekannt ist.“ Am Wichtigsten ist „die frühestmögliche Erkennung der Störung  […]  mit dem Ziel, nachfolgende Probleme und eine Behinderung zu vermeiden. […] Wenn Eltern sich wegen eines vermuteten Stotterproblems Sorgen machen, muss daher möglichst schnell eine Diagnostik erfolgen.“ (Sandrieser & Schneider 2008: 60)

Grundsätzlich ist es wichtig, dass ein Kind genügend trinkt und Räume gut gelüftet sind. Diese „stimmhygienischen“ Maßnahmen beugen der Austrocknung der Stimmlippen vor. Des Weiteren sollte die Umgebung eines Kindes so gestaltet sein, dass lautes Schreien oder Sprechen nicht erforderlich sind:

  • Kinder sprechen, singen und machen beim Spiel Lärm. Zusätzliche Musikberieselung oder laufende Fernsehsendungen im Kinderzimmer erhöhen den Schallpegel und provozieren das Kind dazu, sehr laut zu sprechen oder gar zu schreien.
  • Das Kind sollte am Tisch in angemessener Höhe auf einem Stuhl sitzen, der eine aufrechte Haltung ermöglicht, was sich unterstützend auf die Atmung auswirkt und damit auf eine spannungsfreie Stimme ermöglicht.
  • In einer Familie sollte bei gemeinsamen Aktivitäten wie Frühstück oder Abendessen, darauf geachtet werden, dass keine zusätzlichen Geräuschquellen (z. B. laufende Fernsehgeräte, Radios u. ä.) vorhanden sind.
  • Erwachsene sollten sich bemühen eine gutes Stimmvorbild zu sein, d. h. in angemessener Lautstärke sprechen.
  • Im Kindergarten sollte auf zu lautes und tiefes Singen verzichtet werden, d. h. jedes Kind singt in der Weise, wie es dazu in der Lage ist.
  • Bei Schulkindern sollte darauf geachtet werden, dass Musik nicht zu laut gestellt wird, dies gilt insbesondere für das Hören mit Kopfhörern.
  • Bei einer Entzündung des Kehlkopfes sollte die Stimmruhe eingehalten werden.

Eltern bemerken relativ schnell, wenn ihre Kinder bei der Nahrungsaufnahme Schluckprobleme haben, z.B. wenn ein Säugling auffallend oft hustet. Sie sollten dann zunächst versuchen, die Körperhaltung des Kindes beim Füttern zu verändern, um dadurch das Trinken/Essen zu erleichtern. Die Früherkennung auffälliger Schluckabläufe ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass sich Funktionen, die nicht dem physiologischen Schluckvorgang entsprechen, automatisieren und dadurch verhindern, dass das Kind lernt normal (physiologisch) zu schlucken.

Eltern sollten frühzeitig,  d.h. bis zum Alter von 3 Jahren, ihre Kleinkinder darin unterstützen Nuckelgewohnheiten (Schnuller, Flasche) abzubauen. Auf diese Weise können auch zusätzliche Probleme, wie z. B. kieferorthopädische Maßnahmen im Kindes- und Jugendalter evtl  verhindert werden.

  • dbl-Arbeitskreis Prävention: Sollten Sie Interesse an der Diskussion mit KollegInnen haben, die sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich Prävention auseinandersetzen, können Sie hier Kontakt aufnehmen.
  • Die Bundeskommission Internationale Beziehungen (BKIB) des dbl arbeitet auf europäischer Ebene an der Erstellung von Grundsatzpapieren mit und hat dementsprechend auch die europäischen Leitlinien zur Prävention mitgestaltet.

Externe Links

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
  • Deutscher Präventionspreis
  • Leitfaden Prävention
  • Sozialgesetzbuch V § 20
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