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  2. Logopädie
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Rehabilitation ist unentbehrlich

Rehabilitation ist ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland und unentbehrlich, weil er dazu beiträgt, Behinderte in das Berufsleben und Erwerbstätige wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Maßnahmen zur Rehabilitation können Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Anspruch nehmen; sie werden sowohl ambulant als stationär erbracht. Unter stationärer Versorgung wird die über mehrere Wochen andauernde Behandlung in Kliniken und Rehabilitationszentren verstanden, bei der der Patient auch nachts und über das Wochenende in der Einrichtung bleibt. Ambulante Behandlungen werden wohnortnah durchgeführt, d.h. die Patienten wenden sich dazu an Therapiezentren oder Kliniken mit entsprechender Ambulanz.

Unter Rehabilitation werden medizinische und berufsfördernde Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, kranken und behinderten Menschen den erstmaligen Einstieg oder Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Im medizinischen Bereich gehören dazu stationäre Heilbehandlungen in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationäre und ambulante Maßnahmen. Die Logopädie ist immer Teil der medizinischen Versorgung im Bereich Rehabilitation, wenn es um Sprach-, Sprech- Stimm,- oder Schluckstörungen geht,  z. B.bei  chronisch kranken Menschen in der Geriatrie (siehe hierzu den unterlegten Artikel aus der Zeitschrift "Forum Logopädie" sowie das dazugehörige Poster), Schlaganfallpatienten in der neurologischen Rehabilitation oder Kehlkopf operierten Patienten in der onkologischen Rehabilitation. Neben medizinischen Leistungen  werden auch berufsfördernde Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung finanziert. Berufsfördernde Leistungen haben das Ziel, die Versicherten möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Wie sinnvoll Rehabilitationsmaßnahmen in diesem Bereich sind, geht aus einer Studie von Prognos zum Thema „Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger – Sicherung von Produktivität und Wachstum“ hervor. Danach erhält die Rentenversicherung für jeden investierten Euro  5 Euro zurück. Im Jahre 2005 waren es insgesamt 5,8 Mrd Euro, wird die Entwicklung weiterhin so verlaufen, könnten es im Jahr 2025 rund 23 Mrd Euro sein.

In Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)  zur „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ sind in § 26 die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt. Danach können „ Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe … unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung“, d.h. auch die Berufsgruppe der LogopädInnen, eine Behandlung durchführen, wobei die Logopädie in folgenden Bereichen tätig wird:

  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (ambulant und stationär)
  • Sprachtherapie als Heilmittel in der neurologischen und onkologischen Rehabilitation (ambulant und stationär)

Die Deutsche Rentenversicherung gibt auf Ihrer Internetseite detaillierte Auskunft zur Inanspruchnahme von Leistungen der Medizinische Rehabilitation, wobei sie u. a. Hinweise auf Anschlussrehabilitation, die Rehabilitation nach Krebserkrankungen oder die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche gibt.

Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Rehabilitationsklinik zur Behandlung von Sprach-, Sprech-. Stimm- oder Schluckstörungen suchen oder auch Beratung zur beruflichen Rehabilitation benötigen,  können Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Sie hat  bundesweit Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet, die auf der Webseite der Rentenversicherung zu finden sind. Im Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen finden Sie bundesweit Adressen von Reha-Kliniken.

Wenn Sie Fachinformationen zur Rehabilitation suchen, können Ihnen u. U. folgende Internetportale weiterhelfen:

  • Kompetenznetz Schlaganfall: Hier finden Sie Informationen zu „Zielen der medizinischen Rehabilitation“, „Formen und Phasen der neurologischen Rehabilitation“ und deren „Wirksamkeit“ sowie Hinweise zum „Autofahren nach Schlaganfall“
  • Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation:  Suchen Sie Leitlinien, dann finden Sie hier zahlreiche Ausarbeitungen wie z. B.  zur Neurologischen Frührehabilitation oder Standards ambulanter/teilstationärer Versorgung.
  • Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN): Die Fachgesellschaft hat u.a. eine Behandlungsleitlinie "Multiprofessionelle neurologische Rehabilitation" (2008) erstellt, deren Volltext im Internet auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft der medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingestellt ist.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Hier sind Hinweise zur Qualität in der Rehabilitation, d.h. Qualitätsmanagement und Zertifizierung, Effektivität und Effizienz und ICF,  zu finden.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen: Die Krankenkassen führen unterschiedliche Projekte zur Qualitätssicherung in der Rehabilitation durch, z.B. QS Geriatrische Rehabilitation oder QS Kinder-Jugend Reha.

Links

  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DvfR)
  • Gesetzliche Krankenversicherungen: Qualitätssicherung in der Rehabilitation
  • Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen
  • Kompetenznetz Schlaganfall
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