• der dbl
    Der VerbandPositionspapiereQualitätsmanagementMitgliedschaftGeschäftsstelleBundesvorstandAlle LandesverbändeGremienPresse
  • Logopädie
    SprachreichKommunikation ist unser LebenNormale EntwicklungFörderung der SprachentwicklungStörungen bei KindernStörungen bei Erwachsenen
  • Bildung
    Ausbildung und StudiumFort- und WeiterbildungWissenschaft und Forschung
  • Service
    Mitgliederportal (wir.dbl-ev.de)Digitaler MarktplatzLogopädensucheMeldungenLeistungen für MitgliederOnline-Shop, Fortbildungen, Downloadsdbl-KongressVeranstaltungenTerminkalender: Fachtagungen und KongresseBeruf und Recht/A-ZZeitschrift "Forum Logopädie"Europäischer Tag der LogopädieArbeitskreiseTSVG NewstickerJobbörseLinks: Institutionen / Organisationen im Gesundheitswesen
  • Presse
  • Kontakt
  • Newsletter
  • wir.dbl-ev.de
  • Login
  • Presse
  • Kontakt
  • Newsletter
  • wir.dbl-ev.de
  • Login
Mitglied werden
Zur erweiterten Logopädensuche
Logopädensuche
  • der dbl
    Der Verband
    Unsere MitgliederVorteile für MitgliederUnsere ZieleVernetzungKooperationspartnerGrundsatzpapiereHochschulische Ausbildung in der LogopädieKompetenzprofil für die LogopädieArbeitskreis (AK) Berufsgesetz
    Positionspapiere
    Qualitätsmanagement
    Qualitätssicherung in der AusbildungQualitätssicherung in der Organisation logopädischer ArbeitQualitätssicherung in Diagnostik und Therapie
    Mitgliedschaft
    Alle Vorteile auf einen BlickMitglied werdenLogopädensuche
    Geschäftsstelle
    Bundesvorstand
    Alle Landesverbände
    Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
    Gremien
    AG KongressBKIBBLKBSV - Studierende im dblBVEhrenratLänderkonferenzWissenschaftlicher Beirat des dbl
    Presse
    PressemitteilungenDownloads100 Jahre Logopädie
  • Logopädie
    Sprachreich
    Kommunikation ist unser Leben
    Normale Entwicklung
    Spracherwerb – KommunikationAllgemeine kindliche EntwicklungHörentwicklungPhysiologie der StimmePhysiologie des SchluckensSprach- und SprechentwicklungMehrsprachiger SpracherwerbLese- und Schreiberwerb
    Förderung der Sprachentwicklung
    Sprachförderung beim SpracherwerbSprachförderung in der KitaSprachförderung oder Sprachtherapie?Meldungen zum Thema "Sprachtests/ Sprachförderung"
    Störungen bei Kindern
    StörungsbereicheLogopädie hilftWie Logopädie hilftLogopädie wird verordnetPrävention ist wichtigFrüherkennung ist notwendigFrühförderung ist unentbehrlichRehabilitation ist erforderlich
    Störungen bei Erwachsenen
    StörungsbereicheLogopädie hilftLogopädie wird verordnetPrävention ist wichtigRehabilitation ist unentbehrlich
  • Bildung
    Ausbildung und Studium
    AusbildungHochschulische Ausbildung in der LogopädieBachelorstudiumMasterstudiumFörderung Ausbildung und StudiumStudieren im AuslandStudieren ohne HochschulzugangsberechtigungFAQ zu 1. Ausbildung und Beruf und 2. AkademisierungFür StudierendeFür LehrendeStudiengangsübersichtMeldungen
    Fort- und Weiterbildung
    dbl Fort- und WeiterbildungsangebotFortbildungspflicht
    Wissenschaft und Forschung
    dbl-WissenschaftsförderungPromotionInformationen für PromovierendeDatenbankenTherapie- und Gesundheitsforschung
  • Service
    Mitgliederportal (wir.dbl-ev.de)
    Digitaler Marktplatz
    Mediathek: Empfehlungen für Mitglieder
    Logopädensuche
    Meldungen
    Leistungen für Mitglieder
    Online-Shop, Fortbildungen, Downloads
    dbl-Publikationendbl-Fortbildungen
    dbl-Kongress
    2021 digital2020 Dresden2019 Bielefeld2018 Bielefeld2017 Mainz2016 Bielefeld2015 Düsseldorf2014 Berlin2013 Erfurt2012 Nürnberg2011 Karlsruhe2010 Hannover2009 Mainz2008 Aachen2007 Karlsruhe
    Veranstaltungen
    Terminkalender: Fachtagungen und Kongresse
    Beruf und Recht/A-Z
    A-ZIT Tutorial und FAQ
    Zeitschrift "Forum Logopädie"
    Aktuelle AusgabeAusgabe "Akademisierung"VorschauImpressumAnzeigen/Abonnement
    Europäischer Tag der Logopädie
    Europäischer Tag der Logopädie 2020
    Arbeitskreise
    TSVG Newsticker
    Zeitplan
    Jobbörse
    Links: Institutionen / Organisationen im Gesundheitswesen
    ÄrztekammernAusbildung und StudiumInformationen für ElternKassenärztliche VereinigungenLogopädenverbände in EuropaQualitätsmanagementSelbsthilfegruppenWissenschaftlich- medizinische Fachgesellschaften
  1. Bundesverband für Logopädie e.V.
  2. Service
  3. Beruf und Recht/A-Z

Rentenversicherungspflicht


Logopäden, akademische Sprachtherapeuten und Atem-, Stimm- und Sprechlehrer galten lange Zeit als nicht versicherungspflichtig. Sie wurden von der Rentenversicherungspflicht nicht erfasst, weil sie aufgrund eigener Diagnose und eigenem Therapieplan tätig werden.
Im Gegensatz dazu sind Physiotherapeuten und Podologen schon seit langem rentenversicherungspflichtig, dies hat das Bundesozialgericht (BSG) in mehreren Entscheidungen bestätigt und dabei stets auf die anders gelagerte Tätigkeit von Logopäden verwiesen.
Bereits 2007 hatte das BSG in einer Entscheidung zur Physiotherapie angedeutet, dass eine Gleichstellung selbstständiger Physiotherapeuten mit versicherungsfreien Leistungserbringern, wie z.B. Logopäden, möglich sei. Eine solche könne auch dadurch erreicht werden, wenn diese bisher versicherungsfreien Leistungserbringer (also auch Logopäden) in die Rentenversicherungspflicht einbezogen würden.

Seit 2012 hat die Deutschen Rentenversicherung ihre Verwaltungspraxis geändert, indem sie Logopäden, akademische Sprachtherapeuten und Atem-, Stimm- und Sprechlehrer wie Pflegepersonen im Sinne des § 2 Nr. 2 SGB VI einstuft und damit auch selbstständige Logopäden der Rentenversicherungspflicht unterwirft, sofern diese regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Was haben dbl, dbs und dba unternommen?
Die Verbände dba, dbl und dbs haben gemeinsam fünf Musterverfahren geführt, in denen sie die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung angegriffen und namens und im Auftrag der betroffenen Mitglieder Klage gegen diese erhoben haben. Das Hauptargument war: Die Therapeuten des Heilmittels  Stimm-, Sprech-und Sprachtherapie treffen eigene therapeutische Entscheidungen auf Basis der Befunderhebung und üben damit selbst Heilkunde aus, auch wenn sie von der Therapieentscheidung des Arztes (Verordnung ja oder nein, sog. Arztvorbehalt) abhängig sind.

Die erste Musterklage (in diesem Fall einer Logopädin) wurde am Sozialgericht Mannheim geführt. Dieses bestätigte in der ersten Instanz die Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung und wies die Klage der Logopädin ab, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellung die Sprungrevision zum BSG zu, so dass eine weitere Tatsacheninstanz übersprungen werden konnte.

Wie hat das BSG entschieden?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der mündlichen Verhandlung am 23. Juli 2015 deutlich gemacht, dass das Arbeiten auf der Grundlage einer Verordnung ein taugliches Kriterium für die Abgrenzung des versicherungsfreien Heilberufes von den versicherungspflichtigen Krankenpflegeberufen sei.

Das BSG traf zwar keine abschließende Entscheidung, sondern verwies die Sache an das Sozialgericht Mannheim zurück. Zugleich brachte das BSG in der mündlichen Verhandlung jedoch seine Rechtsauffassung klar zum Ausdruck, dass eine Rentenversicherungspflicht für die Klägerin besteht.
Wie ist die Entscheidung zu erklären?
Für das BSG gibt es zwei entscheidende Abgrenzungskriterien zwischen Heilkunde und Krankenpflege: 1. Die Therapeuten werden auf Verordnung tätig. 2. In der Heilmittelrichtlinie gibt es keine Position zur Befunderhebung. Inhaltliche Aspekte der therapeutischen Tätigkeit sind für das BSG dabei nicht entscheidend. 

Zugleich greift das BSG mit dieser Entscheidung die momentane politische Richtung auf, möglichst viele Berufsgruppen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu unterwerfen.

Was bedeutet das für die Berufsgruppe?
Der Hinweis des BSG gilt für alle Logopäden, akademische Sprachtherapeuten und Atem-, Stimm- und Sprechlehrer:

Wer nach dem 1. April 2012 seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, unterliegt zunächst der Rentenversicherungspflicht, soweit sie/er regelmäßig keine Arbeitnehmer hat. Bei Beschäftigung eines Mini-Jobbers (bis 450,00 Euro monatlich) bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen. Etwas anderes gilt nur, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Arbeitnehmers vorliegt oder wenn mehrere geringfügig Beschäftigte tätig sind, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen.

Betroffen sind auch Honorarkräfte/freie Mitarbeiter – sie üben eine selbständige Tätigkeit i.S. der Rentenversicherungspflicht aus, wenn sie Ihre selbständige Tätigkeit nicht nur in geringfügigem Umfang ausüben, d.h. das Arbeitseinkommen regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt.

Wer bereits vor dem 1. April 2012 seine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, kann sich auf Bestandsschutz berufen. Für sie/ihn tritt keine Rentenversicherungspflicht ein, auch wenn regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Meldepflicht
Haben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1. April 2012 aufgenommen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Ist die Frist verstrichen, können Beiträge grundsätzlich nachgefordert werden.

Der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem aktuellen Beitragssatz und der Bezugsgröße, die jährlich für West und Ost neu festgelegt wird: 2016 in den alten Bundesländern monatlich 543,24 Euro und 271,62 Euro in den neuen Bundesländern.
In den ersten drei Kalenderjahren der selbstständigen Tätigkeit kann auch die Zahlung des sogenannten „halben Regelbeitrag“ beantragt werden (2016: in den alten Bundesländern monatlich 471,24 Euro und 235,62 Euro in den neuen Bundesländern).
Daneben besteht stets die Möglichkeit, einen einkommensgerechten – vom Regelbeitrag abweichenden –-  Beitrag zu zahlen, wenn ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachgewiesen wird.

Drucken

Anzeigen

evidenssst
Logopädie Secur
neolexon

der dbl

  • Der Verband
  • Positionspapiere
  • Qualitätsmanagement
  • Mitgliedschaft
  • Geschäftsstelle
  • Bundesvorstand
  • Alle Landesverbände
  • Gremien
  • Presse

Logopädie

  • Sprachreich
  • Kommunikation ist unser Leben
  • Normale Entwicklung
  • Förderung der Sprachentwicklung
  • Störungen bei Kindern
  • Störungen bei Erwachsenen

Bildung

  • Ausbildung und Studium
  • Fort- und Weiterbildung
  • Wissenschaft und Forschung

Service

  • Mitgliederportal (wir.dbl-ev.de)
  • Digitaler Marktplatz
  • Logopädensuche
  • Meldungen
  • Leistungen für Mitglieder
  • Online-Shop, Fortbildungen, Downloads
  • dbl-Kongress
  • Veranstaltungen
  • Terminkalender: Fachtagungen und Kongresse
  • Beruf und Recht/A-Z
  • Zeitschrift "Forum Logopädie"
  • Europäischer Tag der Logopädie
  • Arbeitskreise
  • TSVG Newsticker
  • Jobbörse
  • Links: Institutionen / Organisationen im Gesundheitswesen

Socialmedia

Kontakt

0 22 34 / 37953-0 info@dbl-ev.de Datenschutz Impressum

Kontakt

0 22 34 / 37953-0
info@dbl-ev.de
Datenschutz
Impressum