Meldungen
Mecklenburg-Vorpommern: Erneute Anpassung der Beihilfesätze
Wie wir bereits Ende April berichtet haben (siehe hierzu unsere Meldung vom 21. April 2023), wurden die Beihilfehöchstsätze des Bundes zum 1. Mai 2023 angepasst.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern gilt die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV). Die vom Bund zum 1. Mai 2023 vorgenommene Anpassung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel findet daher auch im Land Mecklenburg-Vorpommern Anwendung.
Die neuen Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel können hier eingesehen werden. Die Beträge für die Logopädie finden Sie im Bereich der Nummern 47 bis 49 d (die Vergütung des Hausbesuchs wird in Nr. 69 ff. geregelt).
Hinweis: Die Beihilfehöchstsätze stellen keine verbindliche Preisliste für Heilmittelerbringer*innen dar, sondern dienen nur der Information, mit welcher Erstattung die Beihilfeberechtigten seitens der Beihilfe rechnen können. Wissen Logopäd*innen um den Beihilfeanspruch der Patientin/ des Patienten, wollen aber eine höhere Vergütung als den jeweiligen Beihilfehöchstsatz in Ansatz bringen, muss der/die Patient*in darüber aufklärt werden, dass er/sie einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle nicht erstattet bekommen wird. Ein Anspruch der Patientin/ des Patienten, zum Beihilfehöchstsatz behandelt zu werden, besteht nicht.
Nähere Informationen stellen wir für dbl-Mitglieder in diesem Eintrag in unserem Glossar „Beruf und Recht von A bis Z“ unserer Website (bitte vorher einloggen) zur Verfügung.