Arbeitskreis (AK) Berufsgesetz
Der dbl kämpft gemeinsam mit weiteren Verbänden für eine Novellierung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden, das bereits seit dem Jahr 1980 besteht. Dieses Berufsgesetz ist nach Auffassung des dbl in keiner Weise mehr zeitgemäß und muss an die veränderten Anforderungen in der Patientenversorgung und die zunehmende Komplexität im Gesundheitswesen angepasst werden.
Zur Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für die Logopädie/Sprachtherapie, wurde der Arbeitskreis Berufsgesetz am 28. Januar 2016 gegründet. Ziel des Arbeitskreises ist ein gemeinsames Berufsgesetz, in dem die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen verankert ist. Die aktuelle Arbeit des Arbeitskreises Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie sowie alle Dokumente finden Sie unter: www.arbeitskreis-berufsgesetz.de
Dem Arbeitskreis (AK) gehören Vertreter*innen folgender Verbände an:
- Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e. V. (BDSL)
- Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen e. V. (dba)
- Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e. V. (dbs)
- Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)
- Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e. V. (HVG)
- LOGO Deutschland - Selbstständige in der Logopädie e. V.
Folgende Gremien sind ebenfalls im AK vertreten:
- dbl-Bundesstudierendenvertretung (BSV)
- dbs-Dozentenkonferenz (Vertreter*innen aller Studiengänge der Akademischen Sprachtherapie, Klinischen Linguistik, Klinischen Sprechwissenschaft, Patholinguistik und Logopädie)
- Expert*innen aus den Modellstudiengängen Logopädie (RWTH Aachen, HS Gesundheit Bochum, FAU Erlangen-Nürnberg, FH Münster, Universität Würzburg)
Hintergrund: Einführung der Modellklausel in das Gesetz des Logopäden §4 Abs. 5 LogopG
Ein erster Schritt in diese Richtung erfolgte im September 2009. Durch die Initiative des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) konnte das Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Kraft treten. Dadurch war es möglich, die Ausbildung zur Logopädin primärqualifizierend hochschulisch zu verorten. Die Möglichkeit der Einrichtung für Modellstudiengänge wurde bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die Evaluation der Modellstudiengänge wurde 2015 erfolgreich und positiv abgeschlossen.
Das Thema der (zeitnahen) hochschulischen Qualifikation wurde umso aktueller und dringender nach der Zustimmung des Bundeskabinetts zu dem vom Gesundheitsministerium im August 2016 vorgelegten Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung. In diesem Bericht wird empfohlen, die bis 2017 befristete Modellregelung um zehn Jahre zu verlängern. Weder von Politikern noch von Verbänden wurde diese Empfehlung als zielführend für die weitere hochschulische Entwicklung anerkannt, sondern führte im Gegenzug zu Protesten. Am 17. Oktober 2016 wurden in der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III auch Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD behandelt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anträge lagen auf Veränderungen der Prüfungsgestaltung in den Modellstudiengängen sowie auf einer Verlängerung der Modellklauseln um weitere fünf Jahre. Der Bundesrat hat überdies in seinem Beschluss vom 14. Oktober eine vierjährige Verlängerung gefordert. Der dbl war hierfür zur Anhörung geladen. Die Modellphase ist befristet bis zum 31.12.2021 (§11 LogopG).