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Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung:


Bachelorstudium - ohne Hochschulzugangsberechtigung

Mittlerweile ist es für beruflich Qualifizierte möglich, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu absolvieren. Dazu muss  eine erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung vorliegen, verbunden mit einer entsprechenden mehrjährigen Berufserfahrung. Ein Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung ist möglich, wenn es sich an die vorherige Ausbildung fachlich anschließt. Die Hochschule, an der die Bewerbung zur  Studiumsaufnahme erfolgt, überprüft die fachlichen Voraussetzungen. Sind diese positiv eingestuft worden, kann es dennoch weitere Eingangsvoraussetzungen seitens der Hochschulen geben, z. B. in Form einer Eignungsprüfung, eines Eignungsgespräches oder anderer Auflagen.

Informationen zum Studium ohne Abitur finden sich auf dem Hochschulkompass. Da der Bereich Bildung vor allem in die Regelungszuständigkeit der Bundesländer fällt, werden dort auch die jeweiligen unterschiedlichen Bestimmungen pro Bundesland aufgeführt.

Externe Links:

  • Hochschulkompass: Studieren ohne Abitur
  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Projekt Nexus: Handreichung - Anrechnung an Hochschulen
  • Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen
     

Studieren ohne Bachelorabschluss: Masterstudium Erwachsenenbildung

Ziel des Studienganges „Erwachsenenbildung“, der an der Technischen Universität (TU) Kaiserslautern angeboten wird, ist die wissenschaftliche Weiterqualifikation in der Erwachsenenpädagogik. Der Fernstudiengang umfasst inklusive der Prüfungszeit 4 Semester.
Seit dem Wintersemester 2012/2013 können sich auch  beruflich Qualifizierte  ohne vorherigen Bachelorabschluss auf das Studium bewerben.  Voraussetzung zur Bewerbung sind „ausreichende einschlägige Berufserfahrungen“, die nachgewiesen werden müssen und die Teilnahme an einer Eignungsprüfung. Die Eignungsprüfung hat die Zielstellung, festzustellen, ob die fachlichen Voraussetzungen und die beruflichen Qualifikationen vergleichbar mit einem entsprechenden grundständigen Hochschulstudium sind.


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