Für Lehrende
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Lehrende:
Lehrlogopädin/Lehrlogopäde
Das Berufsbild der Lehrlogopädin/des Lehrlogopäden ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Da die Schulen zur Ausbildung von Logopädinnen und Logopäden (wie vergleichbar auch für die Ergotherapeuten, Hebammen und Physiotherapeuten geltend) nicht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterliegen, sind die ggf. Voraussetzungen, die Lehrende an den logopädischen Ausbildungsstätten vorweisen müssen, auf Landesebene geregelt. Die Bandbreite der gesetzlichen Vorgaben sind daher entsprechend unterschiedlich.
Lehrlogopädin/Lehrlogopäde dbl
Der dbl hat in den neunziger Jahren das Zertifikat „LehrlogopädIn dbl“ entwickelt und aktualisiert; Des Weiteren werden berufliche Fort- und Weiterbildungen der Schulleiter und Lehrkräfte und die Berücksichtigung dieses Zertifikats als Bestandteile des Qualitätsverfahrens zur Erlangung des dbl-Gütesiegels Schulen berücksichtigt.
- Link zur Seite: LehrlogopädIn (dbl)/ Lehrende (dbl)
Pädagogische Fort- und Weiterbildungen/Studium
In einigen Bundesländern wurden Studiengänge eingerichtet, die Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe vermitteln. Neben den Studiengängen, deren Schwerpunkt die Lehrenden in Pflegeberufen ansprechen, finden sich auch einige Studiengänge, die auf die therapeutischen Berufe ausgerichtet sind. Die Mehrzahl erfolgt dabei in Vollzeit, bislang sind nur wenige berufsbegleitend ausgerichtet.
Neben den verschiedenen Studienmöglichkeiten, deren Abschluss auf Master- und weniger auf Bachelorebene erfolgen (entsprechend der Vorgaben der Länder), gibt es des Weiteren die Möglichkeit, Zertifikatslehrgänge in diesem Bereich zu belegen. Ebenso wie die Studiengängen werden diese von unterschiedlichen Trägern auf staatlicher oder privater Ebene kostenpflichtig angeboten.
Voraussetzungen zum Studieren
Die Frage, wer studieren darf, richtet sich allgemein nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung. Mittlerweile finden sich jedoch viele Bundesländer, in denen es möglich ist, sich ohne (Fach)Abitur auf einen Bachelorstudienplatz bewerben zu können. Darüber hinaus werden auch ganz vereinzelt Master-Studiengänge angeboten, in der die vorherigen beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrungen dahingehend berücksichtigt werden, dass die Bewerbung auf einen Studienplatz ohne vorliegenden Bachelorabschluss (aber: mit Hochschulreife) erfolgen kann.
In beiden Fällen werden seitens der Hochschulen und Universitäten Einstiegsprüfungen vorgenommen. Mehr Informationen sind unter den folgenden Links zu finden:
Externe Links:
- Hochschulkompass
http://www.hochschulkompass.de/studium/voraussetzungen-fuers-studium/hochschulzugangsberechtigung/studieren-ohne-abitur.html - Hochschulrektorenkonferenz
https://www.hrk.de/themen/studium/durchlaessigkeit/ - Hochschulrektorenkonferenz
https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/zum-bologna-prozess-nach-2010/ - Kultusministerkonferenz
http://www.kmk.org/wissenschaft-hochschule/studium-und-pruefung/hochschulzugang-beruflich-qualifizierter-ohne-schulische-hochschulzugangsberechtigung.html
Links zu Seiten:
Auswahl Studiengänge Pädagogik für Lehrende
Die Qualität der Lehre an der Hochschule
Das Projekt nexus wurde am 30.4.2020 beendet. Materialien und Publikationen von nexus sind zu finden unter
- Link zur Seite: https://www.hrk-nexus.de/material/links/kompetenzorientierung/