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FAQ zu 1. Ausbildung und Beruf und 2. Akademisierung


1. Ausbildung und Beruf


In den nachfolgenden Fragen finden Sie Informationen zu den derzeitigen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie und weiterführende Informationen zum Berufsfeld.

Logopädinnen und Logopäden repräsentieren den Gesundheitsfachberuf zur Behandlung von Kommunikations- und Schluckstörungen. Logopädinnen und Logopäden arbeiten z. B. in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Frühförderung, Rehabilitation und Palliation und sind dort für die Beratung, Diagnostik und Therapie zuständig.

Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch im Bildungsbereich (z.B. frühkindliche Sprachförderung, insbesondere Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern, oder Therapie von Lese-Rechtschreib-Störungen). Im präventiven Bereich sind Logopädinnen und Logopäden beispielsweise in der Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen tätig.

Das Statistische Bundesamt weist als „Beschäftigte im Gesundheitswesen >Berufe in der Sprachtherapie“ (hier stellt die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden die übergroße Mehrheit dar) für das Jahr 2017 insgesamt 29.000 Beschäftigte aus (davon ca.13.000 in Vollzeit). Mehr als 90% der Berufsangehörigen sind weiblich.

Seit Juni 2018 hat sich die Arbeitslage für Logopädinnen/Logopäden verändert. Die Engpassanalyse der Agentur für Arbeit ergab, dass auch für die Logopädie/Sprachtherapie ein Engpass besteht.

Die Logopädieausbildung ist auf Bundesebene durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) geregelt. Diese wurden 1980 erlassen und im Herbst 2009 durch die sogenannte Modellklausel (siehe unten) ergänzt (§ 4 Absatz 5 LogopG). Seitdem wird Logopädie auch an einigen Hochschulen als primärqualifizierendes Studium angeboten.

Zurzeit (Stand: August 2019) gibt es somit zwei Ausbildungsformen: die Ausbildung an Berufsfachschulen und das Hochschulstudium. Für beide gilt, dass das Examen im 6. Semester nach den Vorgaben der LogAPrO durchgeführt wird. (Für die Modellstudiengänge in der Logopädie gibt es die Möglichkeit, den theoretischen Teil der Ausbildung zu ändern, Anlage 1 LogAPrO). Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Während die berufsfachschulische Ausbildung mit dem erfolgreich abgelegten Examen beendet ist, folgen bei den Modellstudiengängen (je nach Studienkonzeption) noch ein bis zwei Semester, in denen auch die Bachelorarbeit geschrieben wird. Mit Abschluss des Studiums haben die Absolventinnen und Absolventen somit das staatliche logopädische Examen und den Bachelortitel erworben. Der Bachelortitel bei den Modellstudiengängen der Logopädie wird als Bachelor of Science (B. Sc.) vergeben.

Ausbildung an Berufsfachschulen:
Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 80 staatliche oder private Berufsfachschulen für Logopädie. Alle Berufsfachschulen, egal in welcher Trägerschaft, müssen staatlich anerkannt sein. Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) als Berufs- und Fachverband hat zur Qualitätssicherung in der Logopädieausbildung ein spezifisch auf die Logopädieschulen ausgerichtetes Qualitätssicherungsverfahren initiiert. Schulen, die an diesem Verfahren erfolgreich teilgenommen haben, erhalten das dbl-Siegel „Geprüfte Qualität“. Unter http://www.dbl-ev.de/der-dbl/qualitaetsmanagement/qualitaetssicherung-in-der-ausbildung.html finden Sie Informationen über die Empfehlungen des dbl zur Qualitätssicherung für die berufsfachschulische Ausbildung sowie eine Liste Berufsfachschulen, die das Qualitätssiegel bis 2019 erhalten haben.

Ausbildung an Hochschulen:
Im Herbst 2009 hat der Gesetzgeber das Logopädengesetz um eine Modellklausel ergänzt. Die Bundesländer haben dadurch die Möglichkeit, die Ausbildung an den Hochschulen durchzuführen, wie es in den anderen europäischen Ländern üblich ist. Bis zum Ende 2015 mussten die Bundesländer gemeinsam mit den entsprechenden Hochschulen die eingerichteten Modell-Studiengänge evaluieren. Trotz der positiven Evaluation wurde die Modellphase 2016 verlängert, Die Modellklausel in den Berufsgesetz ist nunmehr bis zum 31.12.2021 gültig (siehe auch § 11 LogopG).

Weitergehende Informationen zu den Themen Ausbildung und Studium finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium

Nach dem LogopG bestehen für die Berufsfachschulausbildung folgende bundesweit geregelten Voraussetzungen: eine abgeschlossene Realschulausbildung oder eine andere, gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Die Statistik zeigt jedoch, dass die überwiegende Mehrzahl der Logopädinnen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (über 90 %).
Die Zugangsvoraussetzungen für die primärqualifizierenden Modell-Studiengänge der Logopädie entsprechen den allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang.

Die hohen Ansprüche der theoretischen Ausbildung führen dazu, dass von den Schulen in der Regel Bewerber*innen mit Abitur bevorzugt angenommen werden. Im Rahmen von Aufnahme- und Eignungsprüfungen und einer stimm-ärztlichen Untersuchung wird zudem die persönliche Eignung für diesen vielseitigen therapeutischen Beruf geprüft. Wichtige Aspekte sind: differenziertes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, keine Sprech- und/oder Sprachfehler, eine gute und belastungsfähige Stimme, ein gutes Gehör, Musikalität, Einfühlungsvermögen, hohe Aufmerksamkeits- und Teamfähigkeit sowie Interesse an Medizin, Psychologie und Pädagogik.
Angesichts der zunehmenden Zahl von Patient*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind auch gute (oder sogar muttersprachliche) Kenntnisse in weiteren Sprachen sowie ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen von Vorteil.

Bei den Modellstudiengängen kommt es zu unterschiedlichen Bewerbungsverfahren. Zum Teil erfolgt die Zulassung über einen Numerus Clausus, zum Teil über Auswahlverfahren, die sich an den o. g. Auswahlkriterien orientieren. Genauere Auskünfte sind über die Modellstudiengänge zu erfahren. Eine Übersicht zu den Modellstudiengängen ist unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium>Studiengangsübersicht (Punkt 1.) zu finden.

Wie viele Bewerber*innen es derzeit pro Ausbildungsplatz an Berufsfachschulen bzw. pro Studienplatz an Hochschulen mit einem einschlägigen Studiengang gibt, ist nicht bekannt.

Externe Praktika werden außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt: Studierende (dieses Begrifflichkeit umfasst alle Personen, die in der Ausbildung sind, unabhängig davon, ob es sich um eine schulische oder hochschulische Ausbildung handelt) gehen dazu beispielsweise in logopädische Praxen, Kliniken, Kindergärten oder Beratungsstätten. Die externen Praktika dienen der Hospitation und der Erweiterung und Vertiefung der bereits an den Ausbildungsstätten erworbenen praktischen Fähigkeiten in den Bereichen logopädische Diagnostik, Befunderhebung, Beratung, Therapieplanung und Therapiedurchführung. Externe Praktika sollen darüber hinaus den Studierenden einen Einblick in die Strukturen und Arbeitsabläufe unterschiedlicher logopädischer Arbeitsbereiche vermitteln. Die externen Praktika sind eine Ergänzung und bilden kein Ersatz für die praktische Ausbildung, die in den Berufsfachschulen bzw. Hochschulen selbst erfolgen soll (interne praktische Ausbildung). Die praktische Ausbildung findet unter Supervision und Praxisanleitung durch die Lehrkräfte bzw. durch die Praktikumsverantwortlichen statt. Unter http://www.dbl-ev.de/der-dbl/qualitaetsmanagement/qualitaetssicherung-in-der-ausbildung.html finden Sie die Empfehlungen des dbl zur Qualitätssicherung in der Ausbildung, in denen auch auf das Thema Praktika eingegangen wird.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde im März 2018 vereinbart, dass die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, so auch für die Logopädie, schulgeldfrei gestaltet werden müsse. Auf Bundesebene wurde dazu noch keine Regelung geschaffen. Dennoch hat sich in den vergangene 1 ½ Jahren viel getan. Die Bundesländer haben zum Teil landeseigene Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, so dass –abhängig von den Bundesländern- das Schulgeld ganz entfällt, teilweise vom Land übernommen wird oder aber noch keine Regelungen in Bundesländern getroffen wurden. Genaue Angaben hierzu sind im Netz und/oder auf Anfrage bei den Schulen zu erhalten.
Für die Dauer der Ausbildungszeit kann die Bundesausbildungsförderung (BAföG) beantragt werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der dbl-Website unter https://www.dbl-ev.de/bildung/ausbildung-und-studium/foerderung-ausbildung-und-studium/.

In einigen Ausnahmefällen erfolgt auch eine Ausbildungsvergütung während der Ausbildungszeit. Dies ist an einer geringen Anzahl von Schulen der Fall, da diese den entsprechend tarifgebundenen Krankenhäusern bzw. Kliniken angeschlossen sind. 

Die schulische Ausbildung dauert in der Regel sechs Semester bzw. drei Jahre. Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung. In diesem Zeitraum werden – entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - mindestens 1740 Stunden theoretische und 2100 Stunden praktische Ausbildung absolviert (eine genauere Stundenübersicht ist in der LogAPrO zu finden)  
Die hochschulische Ausbildung umfasst weitere Studienzeiten. Je nach Gestaltung des Studienganges schließen sich den drei Jahren noch ein bis zwei Semester an, in denen u.a. die Bachelorarbeit geschrieben wird. Damit liegt die Studiendauer bei 3,5 bis 4 Jahren.

Zu den Inhalten der theoretischen Ausbildung gehören:

  • Theorie im medizinischen und sprachpathologischen Bereich (Anatomie, Physiologie, Pathologie, Logopädie, Phoniatrie, Audiologie incl. Pädaudiologie und Hörgeräteakustik, Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Aphasiologie, Pädiatrie und Neuropädiatrie, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kieferheilkunde),
  • Theorie im sozial- und sprachwissenschaftlichen Bereich (Psychologie, klinische Psychologie, Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie, Linguistik, Phonetik, Berufs-, Staats- und Gesetzeskunde).

Die praktische Ausbildung untergliedert sich in:

  • Hospitationen in Logopädie, Phoniatrie und anderen fachbezogenen Bereichen,
  • Praxis in der Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der Audiologie und Pädaudiologie und der Psychologie (einschließlich Selbsterfahrungstechniken).
  • Hinzu kommt noch das Fach Musiktherapie.

Logopädinnen und Logopäden arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen, beispielsweise in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, in Ambulanzen, in Förderzentren und Kindergärten, an Berufsfachschulen und an Hochschulen. Für Lehrende an Berufsfachschulen gelten zum Teil landesgesetzliche Bestimmungen, die die Voraussetzungen regeln. So gibt es einige Bundesländer die pädagogische Qualifikationen nachgewiesen haben wollen, andere ein Studium und andere Bundesländer haben keine Regelungen getroffen. Die Lehre an den Hochschulen richtet sich nach den landesgesetzlichen Bestimmungen im Hochschulrecht.
Immer mehr Logopädinnen und Logopäden arbeiten auch außerhalb des medizinisch-therapeutischen Berufsfeldes, zum Beispiel im Bildungsbereich (in der Sprachförderung, insbesondere in der Beratung und Fortbildung von Eltern und Erziehern oder in der Lese-Rechtschreib-Therapie). Auch in der Prävention sind Logopädinnen tätig (z.B. Stimmprophylaxe für Menschen in Sprechberufen).

Behandelt werden Menschen aller Altersstufen, wobei Kinder einen großen Anteil der Patient*innen ausmachen. Aufgrund der demografischen Entwicklung nimmt seit einigen Jahren die Zahl der älteren Patient*innen stetig zu. Im Mittelpunkt der Arbeit der Logopädinnen und Logopäden steht die logopädische Diagnostik und Befunderhebung, die therapeutische Behandlung sowie die Beratung der Patient*innen und ihrer Angehörigen.

Behandelt werden Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs, des Hörens, des Redeflusses, des Schluckvorgangs und der Nahrungsaufnahme. Diesen Störungen liegen verschiedene Krankheitsbilder zugrunde: z. B. Stimmstörungen organischer, funktioneller oder seelischer Art, Störungen nach einer Kehlkopfoperation (mit Erlernen einer Ersatzstimme), spezifische Störungen der Sprachentwicklung bei Kindern, Verzögerungen der Sprachentwicklung unterschiedlicher Ursachen, Störungen der Sprache, des Sprechens oder des Schluckens nach neurologischen Erkrankungen oder Unfällen, Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hörstörungen und Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern).

Ja, Logopädinnen und Logopäden unterliegen als Angehörige eines Heilberufes der Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für Studierende in der Ausbildung.

Für eine erfolgreiche logopädische Arbeit sind auch nach Abschluss der Berufsausbildung kontinuierliche Fortbildungen unumgänglich. Es werden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen in den verschiedenen Störungsbereichen angeboten. Diese beziehen sich beispielsweise auf spezifische und/oder neu entwickelte Therapiemethoden und Diagnostiken oder auf wichtige neue Erkenntnisse der logopädischen Forschung. Relevant sind aber auch Fortbildungen zur Beratungsarbeit, zur Prävention, zur Rehabilitation oder zur Gesprächsführung. Für freiberuflich Tätige sind darüber hinaus Fortbildungen zum Qualitäts- und Praxismanagement wichtig. Auch für Tätigkeiten außerhalb des medizinischen Bereichs werden zahlreiche einschlägige Weiterbildungen angeboten.

Für Lehrende in logopädischen Ausbildungsstätten hat der dbl ein Zertifikat entwickelt (siehe unter www.dbl-ev.de/der-dbl/qualitaetsmanagement/qualitaetssicherung-in-der-ausbildung/lehrlogopaedin-dbl-lehrende-dbl.html). Die Voraussetzungen, an Ausbildungsstätten für Logopädie zu unterrichten, richten sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen; dies gilt ebenso für Lehrende an Hochschulen (Hochschulgesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes).

Als Heilmittelerbringer*innen unterliegen Logopädinnen und Logopäden der Fortbildungspflicht auf der Grundlage der Rahmenverträge zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer*innen und den Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen. Diese Vorschriften gelten ausschließlich für zugelassene Inhaber*innen logopädischer Praxen und für Fachliche Leiter*innen von Einrichtungen mit gültiger Kassenzulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen. Der Umfang der notwendigen Fortbildung wird in Punkten ausgedrückt. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt (FP) einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Die Fortbildungsverpflichtung beträgt 60 FP in 4 Jahren. Dabei sollten möglichst 15 Punkte jährlich erworben werden.
Für Angestellte gilt die Empfehlung, sich alle zwei Jahre fortzubilden; sie unterliegen aber nicht den Reglements dieser Vereinbarung.

Einige Hochschulen bieten Studiengänge an, die auf eine Berufsfachschulausbildung aufbauen und unterschiedliche, hochschulische Weiterqualifikationen ermöglichen. So bereiten manche Hochschulstudiengänge auf Leitungsfunktionen in der Lehre, in privaten Krankenhäusern oder in Praxen vor. Andere Studiengänge sind interdisziplinär ausgerichtet und vertiefen dabei auch das logopädischen Wissen.
Weitere Informationen über Studiengänge und Studienmöglichkeiten finden Sie unter www.dbl-ev.de >Bildung>Ausbildung und Studium>Studiengangsübersicht

Die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs angestellter Logopädinnen und Logopäden sind derzeit noch begrenzt. Häufig handelt es sich dabei um Leitungsstellen in klinischen Einrichtungen, Fachleitungsstellen in Praxen oder Stellen in der Lehre (an Ausbildungsstätten). Die primärqualifizierende Hochschulausbildung kann, insbesondere im Bereich von Wissenschaft und Forschung, die beruflichen Möglichkeiten in der Logopädie deutlich verbessern.

Selbständige und Angestellte in logopädische Praxen

Selbständige Logopädinnen und Logopäden, die freiberuflich Inhaber*innen einer logopädischen Praxis sind, haben verschiedene Einnahmequellen. Ärztlich verordnete Diagnostik und Therapie werden z. B. durch die gesetzliche Krankenversicherung, die Privatkassen und Kooperationspartner (z.B. Kliniken) vergütet. Daneben bieten zunehmend präventive Leistungen (z.B. Stimmschulung) sowie Teilhabeleistungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Training) weitere Angebotsfelder.

Insbesondere die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen basiert auf vertraglichen Preisvereinbarungen, die 2019 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ganz neu geregelt wurden. So wurden z. B. bundeseinheitliche Preise für die Diagnostik und Behandlungen vereinbart, die auf den Höchstpreisen fußen. Die Mindestlaufzeit für die bundeseinheitlichen Preise endet am 30. Juni 2020. Ab dem 1. Juli 2020 wird es dann einen bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag geben, der alle bisherigen Rahmenverträge zur Vergütung auf Landesebene ersetzt.

Die Mehrheit der angestellten Logopädinnen und Logopäden arbeitet in logopädischen Praxen. Deren Verdienstmöglichkeiten richten sich nach der oben genannten Finanzierung der Praxen, die die Basis für die Lohnkalkulation bildet. Es gibt keinen Tarifvertrag. Eine Spezialisierung oder Leitungsfunktion kann die Verdienstmöglichkeiten leicht erhöhen.

Angestellte in tarifgebundenen Einrichtungen

Im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern und in vielen anderen großen klinischen Einrichtungen werden angestellte Logopädinnen und Logopäden nach entsprechenden Tarifverträgen (TVöD, TV-L, AVR, Haustarifverträge) vergütet. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gilt als Leittarif für die Entlohnung, jedoch sind Abweichungen in anderen Tarifverträgen möglich.

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auf Bundes- und Landesebene werden insgesamt in 15 Entgeltgruppen unterteilt (EG1 bis EG15). Logopädinnen und Logopäden werden in das Tarifsystem nach ihrer aktuellen Tätigkeit eingruppiert.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Eingruppierungsordnung, in der Logopädinnen und Logopäden im TVöD mindestens in der Entgeltgruppe 7 eingestuft werden – bei besonders anspruchsvollen Tätigkeiten können auch die Stufen 9b bzw. 9a erreicht werden. Zunehmende Berufserfahrung wird über eine Stufenentwicklung innerhalb einer Entgeltgruppe honoriert. Für Leitungskräfte und deren Stellvertreter/innen gelten im Gesundheitsbereich besondere Eingruppierungen (EG9b bis EG12). Bei der Eingruppierung von Lehrkräften im Gesundheitsbereich ist neben der Art der Tätigkeit auch die jeweilige Qualifikation von Bedeutung

Die Preise für die Patient*innen privaten Krankenversicherungen werden nicht zentral verhandelt, sondern von den Praxisinhaber*innen selbst festgelegt.

Das außerordentlich breite logopädische Behandlungsspektrum, der wissenschaftliche Fortschritt in der logopädischen Forschung und in den Bezugsdisziplinen, die wachsende logopädische Fachexpertise, der Trend zu medizinischen Versorgungssystemen (Stichwort: Disease Management) und die immer wichtiger werdende Qualitätssicherung befördern die beruflichen Spezialisierung von Logopädinnen und Logopäden auf spezifische Therapieschwerpunkte.
Auch die Entwicklung der Fallzahlen in einzelnen Störungsbereichen (zum Beispiel die aufgrund der demographischen Entwicklung wachsende Zahl von Patient*innen mit neurologisch bedingten Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie mit multimorbiden und chronischen Krankheitsbildern) und die zunehmende sprachlich-kulturelle Vielfalt der Patient*innen sprechen für eine Spezialisierung in der Logopädie. Die Spezialisierung in der Logopädie wird jedoch nicht als spezielle Leistung vergütet. Nach wie vor haben die Logopädinnen und Logopäden nach erfolgreich absolvierter Ausbildung den Anspruch auf Zulassung als Heilmittelerbringer*innen nach § 124 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Damit geht einher, dass sie alle Störungsbilder der Logopädie, die in der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog aufgeführt sind, behandeln.

Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des primärqualifizierenden Studiums der Logopädie nach dem LogopG können sich Logopädinnen und Logopäden selbständig machen. Gemäß § 124 SGB V besteht für sie der Anspruch auf eine Vollzulassung als Heilmittelerbringer*innen. Wer seine logopädischen Leistungen als Selbständige/r mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, braucht diese Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Die Einzelheiten sind in den Zulassungsbestimmungen der Spitzenverbände der Krankenkassen geregelt. Die Zulassung wird von den verschiedenen Kassenarten auf Landesebene erteilt. Das Zulassungsverfahren für Praxen wird sich ändern, da ab September 2019 die gesetzlichen Krankenkassen durch das TSVG verpflichtet sind, die Zulassung durch eine gemeinsame Zulassungsstelle zu regeln.

Zur Grundausstattung einer logopädischen Praxis gehören in der Regel neben geeigneten Räumen zwei Computer (für therapeutische Zwecke und für die Verwaltung), Geräte zur akustischen und visuellen Aufzeichnung (beispielsweise von Diagnostiken und Therapie) sowie eine übliche Büroausstattung. Hinzu kommen die Kosten für logopädisches Diagnostik- und Therapiematerialien, die, je nach Therapieschwerpunkt und ausgewähltem Material, unterschiedlich ausfallen können. Mittlerweile werden auch Therapiematerialien mehr und mehr digital angeboten, so dass z. B. Tabletts in der Therapie und bei Hausbesuchen genutzt werden.

Die Anforderungen an eine qualitätsgesicherte patientenorientierte Ausbildung wachsen ständig. So insbesondere auch durch den demographischen Wandel und die Veränderung des Krankheitsspektrums (Anwachsen chronischer Erkrankungen, Mulitimorbidität). Die in allen Gesundheitsbereichen immer stärker in den Blickpunkt rückenden Qualitätsanforderungen in Diagnostik und Therapie, die Gewährleistung einer auch zukünftig adäquaten Gesundheitsversorgung haben dazu geführt, dass der Deutsche Bundesverband für Logopädie seit Jahren fordert, die Ausbildung der Logopädinnen und Logopäden - wie in allen anderen Ländern der Europäischen Union - an den Hochschulen anzusiedeln.
Die Akademisierung der Ausbildung ist nicht zuletzt die zentrale Voraussetzung für die dringend notwendige breitere Etablierung einer eigenständigen logopädischen Forschung in Deutschland. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung evidenzbasierter Praxis, die insbesondere von den Kostenträgern im Gesundheitswesen zunehmend eingefordert wird.
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten im Juli 2009 durch den Deutschen Bundestag hat die Logopädie diesem Ziel einen Schritt nähergebracht. Im Herbst 2009 fand diese Klausel Eingang in die Berufsgesetze, so dass Hochschulen seitdem. primärqualifizierende Studiengänge einrichten können. Die Erprobung der Modellklausel war zunächst bis zum Jahr 2015 begrenzt. 2016 wurde idie Modellphase verlängert und 2021 (§ 11 LogopG).
Der dbl hat die Einführung der Modellklausel als ersten wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer unverzichtbaren Vollakademisierung der logopädischen Ausbildung begrüßt.
Weitere Informationen zur Forderung des dbl zur Hochschulausbildung für die Logopädie sind hier zu finden:

•    dbl-ev.de >der-dbl >Positionspapiere >Positionspapier „Primärqualifizierende Hochschulausbildung“
•    dbl-ev.de >Bildung >Ausbildung und Studium >FAQ zur Akademisierung der Logopädie

2. Akademisierung


In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der dbl für die hochschulische Ausbildung in der Logopädie engagiert eingesetzt.
Der Akademisierungsprozess der Logopädie ist seit Einfügung der Modellklausel (2009) in das Gesetz über den Beruf des Logopäden stetig vorangeschritten.
Die FAQs dienen dazu, die Fragen, die seitens der Mitglieder zur Akademisierung gestellt wurden, zu bündeln und ausführlich vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung zu beantworten.

  • FAQ zur Akademisierung der Logopädie
  • FAQ zur Akademisierung der Logopädie - Fragenübersicht

Zur historischen Entwicklung der Logopädie hat Frau Dr. Heidi Macha-Krau seit 1993 mehrere Artikel verfasst, die im Forum Logopädie seitdem erschienen sind.

Hier können Sie eine kurze Zusammenfassung zur Historie nachlesen. 

  • Download: "Wer seine Geschichte nicht erzählen kann, exisitert nicht" (PDF)


Im Forum Logopädie, Ausgabe 3/2014 ist kostenfrei der Artikel von Frau Dr. Macha-Krau "Ich will doch nur helfen" - Zur Emanzipation der Logopädie (S. 24) einzusehen.

  • Link zur Ausgabe Forum Logopädie "50 Jahre dbl"

Der Arbeitskreis Berufsgesetz für die Logopädie/Sprachtherapie wurde im Januar 2016 auf Initiative des dbl gegründet. Alle Informationen, die bereits erstellten Dokumente finden Sie unter:

  • Link zum Arbeitskreis Berufsgesetz


Die anderen Artikel sind zu finden im Archiv des Forum für die Zeit von 2004 - 2005.

  • Link zum Online Archiv Forum Logopädie


Die Artikel zur gesamten Historie sind veröffentlicht worden im Forum Logopädie von 1993 bis 1995:

  • FL 1993, Heft 4, S. 11-15 Entwicklung der Logopädie, Teil I
  • FL 1994, Heft 2, S. 14-18 Entwicklung der Logopädie, Teil II
  • FL 1995, Heft 1, S. 11-13 Entwicklung der Logopädie, Teil III

1991 gründete der dbl gemeinsam mit anderen Berufsverbänden die interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in Therapie und Geburtshilfe (AG MTG). Die AG MTG verfolgte seit ihrem Zusammenschluss 1991 bis 2018 das Ziel, die Berufsausbildungen der Mitgliederverbände zu akademisieren, um die weitere Professionalisierung dieser Berufe voranzutreiben.

Die Grundsatz- und Positionspapiere in den aktualisierten Fassungen finden Sie hier:

  • Download: Positionspapier der AG MTG (2016) zur hochschulischen Ausbildung der Gesundheitsfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (PDF)
  • Download: Zur Akademisierung der Gesundheitsberufe (2017) - Statement der AG MTG (PDF)
  • Download: Eckpunkte der AG MTG (2016) zur Konzipierung und Akkreditierung von Bachelor-Studiengängen (PDF)

 


Weitere Informationen:
www.dbl-ev.de >Bildung

Kontakt: Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl)
Augustinusstr. 11 a
50226 Frechen
Telefon: 0 22 34/0
Telefax: 0 22 34/37 95 3-13
E-Mail: info@dbl-ev.de


* Zur besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbezeichnung entweder die weibliche oder die männliche Form verwendet. Gemeint sind natürlich grundsätzlich beide Geschlechter.


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