Übersicht und Zulassungsvoraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bachelorstudium:
Im Zuge des Bolognaprozesses und der damit verbunden Umstrukturierung der Studiengängen hat sich ein gestuftes Hochschulsystem entwickelt. Der Bachelorstudiengang bildet hierbei den Regelabschluss als erste Stufe eines Studiums an einer Hochschule; mit ihm erreicht man einen eigenständigen, berufsqualifizierenden ersten akademischen Grad. In Bachelorstudiengängen werden wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend des Profils der Hochschule und des Studienganges vermittelt. Ein Bachelorstudiengang ist dabei grundsätzlich modularisiert aufgebaut. Bachelorabschlüsse können an Fachhochschulen oder Universitäten erworben werden.
Die Regelstudienzeit eines Vollzeit-Bachelorstudienganges umfasst 6, 7 oder 8 Semester. Berufsbegleitende Studiengänge können eine längere Studiendauer umfassen. Nach dem European Credit Transfer System (ECTS) werden pro Semester für alle Module insgesamt 30 Leistungspunkte (LP) bzw. Credit Points (CP) vergeben. Credit Points bilden das quantitative Maß der Belastung eines Studierenden ab. Ein 6-semestriger Bachelorstudiengang beinhaltet 6 x 30 CPs also 180 ECTS-Punkte, bei 7 Semestern werden entsprechend 210 ECTS-Punkte , bei 8 Semestern 240 ECTS-Punkte vergeben.
Der primärqualifizierende Bachelorstudiengang Logopädie/Umsetzung derModellklausel
Seit Einführung der Modellklausel im Herbst 2009 in das Gesetz über den Beruf des Logopäden (§ 4 Abs. 5 LogopG) gibt es in Deutschland für die (Fach-)Hochschulen die Möglichkeit, einen primärqualifizierenden Bachelorstudiengang in Logopädie anzubieten. Nach 6 Semestern erfolgt, ebenso wie an den staatlich anerkannten Logopädieschulen, das Ablegen des Examens mit schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsanteilen. In den darauffolgenden 1 – 2 Semestern (je nach Modellstudiengang) wird darüber hinaus eine Bachelorarbeit geschrieben. Die Absolvent*innen dieser primärqualifizierenden Bachelorstudiengänge sind somit gemäß § 1 LogopG befugt, die Berufsbezeichnung „Logopädin/Logopäde“ zu führen. Nach Abschluss des Studiums erhalten sie den Bachelorgrad, der derzeit als Bachelor of Science (B. Sc.) vergeben wird.
Bachelorstudiengänge, die mit der schulischen Ausbildung in Zusammenhang stehen: additive und (ausbildungs)integrierende Studiengänge
Additive Studiengänge
Diese Studiengänge können nach erfolgreich abgelegtem Examen an einer Berufsfachschule aufgenommen werden, die berufsfachschulische Ausbildung bildet die Voraussetzung. Die Studiengänge werden häufig verkürzt angeboten, da, je nach Modell des Studienganges, die vorangegangene Ausbildung auf das Studium angerechnet werden kann (derzeit mit bis zu drei Semestern). Der Bachelorabschluss kann daher in 3 bis 5 Semestern erworben werden. Diese Studiengänge werden in Vollzeit und/oder berufsbegleitend angeboten, wobei berufsbegleitende Studiengänge in der Regel eine längere Studienzeit umfassen. Genauere Auskünfte geben die betreffenden Hochschulen.
Die additiven Studiengänge führen zu weiteren beruflichen Kompetenzen, z. B. im Management, in der Leitung oder anderen Schwerpunkten (je nach Hochschulkonzept), da Bachelorabschlüsse grundsätzlich berufsqualifizierend ausgerichtet sein müssen. Die zuvor abgeschlossene logopädische Ausbildung beinhaltet bereits die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung als Logopädin/Logopäde zu führen und den Anspruch, als Heilmittelerbringer*in gemäß § 124 SGB V zugelassen werden zu können.
(Ausbildungs)Integrierende Studiengänge
Bei (Ausbildungs)Integrierenden Studiengängen bietet sich den Studierenden an Kooperationsschulen die Möglichkeit, schon während der Ausbildung einzelne Module an einer (Fach-)Hochschule zu absolvieren. Nach erfolgreich bestandenen Examen kann der Bachelorgrad in 2 oder 3 Semestern an der entsprechenden Kooperations-Hochschule erworben werden. Dieses Studium wird berufsbegleitend oder in Vollzeit angeboten; die Ausgestaltung ist abhängig von der Hochschule.
An einigen Hochschulen werden für Absolvent*innen, die ihre Ausbildung an anderen Schulen erfolgreich beendet haben, Eingangsprüfungen angeboten zur Bewerbung um einen Studienplatz.
Allgemeine Übersicht über diese Bachelorstudiengänge
Art |
Semester |
Voraussetzung |
Abschluss |
Primärqualifizierend (Modellklausel) |
6-8 Semester |
(Fach-)Hochschulreife |
Staatsexamen Logopädie und Bachelorabschluss |
Additiv |
3-5 Semester |
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung |
(Staatsexamen Logopädie liegt bereits vor) Bachelorabschluss |
Integrierend |
2-3 Semester |
Parallel zur Schulausbildung (und sich daran anschließend) |
Staatsexamen Logopädie mit anschließendem Bachelorabschluss |
Es gibt verschiedene Bachelorbezeichnungen, die abhängig sind von der Fakultät, an die der entsprechende Studiengang angegliedert ist. In der Logopädie findet man überwiegend folgende Abschlussbezeichnungen: Bachelor of Science (B. Sc.), Bachelor of Arts (B. A.) und Bachelor of Health (B. H.).
Voraussetzung dafür, an einer Hochschule studieren zu können, ist die Hochschulzugangsberechtigung. Hierbei handelt es sich zum einen um die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, und zum anderen um die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Im Hinblick auf die Berufsqualifizierung von Berufstätigen gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, ohne Hochschulzugangsberechtigung zu studieren
Bei Studiengängen, die additiv für Logopäden angeboten werden, ist es des Weiteren notwendig, das bestandene logopädische Examen vorweisen zu können.
Externe Links:
- Hochschulkompass/Studienabschlüsse
- Hochschulkompass/Studium
- Hochschulkompass/Studieren ohne Abitur
- studieren.de/FAQ Bachelor und Master
- Stipendiumlotse
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