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Übersicht und Ausbildungsvoraussetzungen


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen:

Die Ausbildung zur Logopäd*in wird bundesgesetzlich über das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) und Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) geregelt. Sie erfolgte bis zur Einführung der Modellklausel (2009) allein an staatlich anerkannten Schulen. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird gemäß § 1 LogopG die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Logopädin/Logopäde“ zu führen. Damit einher geht der Anspruch, gemäß § 124 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), als Heilmittelerbringer*in zugelassen werden zu können, da die Logopädie als Heilmittel anerkannt ist.

Bei der schulischen Ausbildung handelt es sich um eine dreijährige Vollzeitausbildung. Sie umfasst eine Mindeststundenzahl von 3840 Stunden, die sich in  theoretischen und praktischen Unterricht (1740 Stunden) und die praktischen Ausbildung (2100 Stunden) unterteilt. Die Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichtes beinhalten medizinische, logopädische, sprachpathologische sowie sozial- und sprachwissenschaftliche Bereiche.

Die praktische Ausbildung setzt sich aus der Durchführung eigener Therapien unter Supervision der Lehrenden an den Ausbildungsstätten und Hospitationen (interne praktische Ausbildung) sowie externer Praktika in logopädischen Praxen, Rehabilitationseinrichtungen oder Kliniken zusammen. Darüber hinaus gehören Hospitationen in verschiedenen Einrichtungen und interdisziplinär ausgerichtete Ausbildungsanteile dazu. Den Berufsabschluss bildet die staatliche Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht.

Ausbildungsvoraussetzungen und Bewerbung

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Die Statistik aber zeigt, dass die Mehrzahl der LogopädInnen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

Die Bewerbung ist jeweils an die einzelnen Berufsfachschulen zu senden. Jede Schule hat ihren eigenen Bewerbungszeitraum, individuell geforderte Bewerbungsunterlagen und in der Regel eine gesonderte Aufnahmeprüfung. In manchen Ausbildungsstätten wird ein Vorpraktikum gewünscht. Genaue Angaben zur Bewerbung finden sich auf den jeweiligen Homepages der Schulen.

Trotz der im März 2018 getroffenen Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien, in der auch die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe aufgenommen wurde, gibt es noch keine Bundesregelung. Dennoch haben einige Bundesländer seit 2018 Initiativen ergriffen, die Kosten für die Ausbildung teilweise oder ganz zu übernehmen. Genauere Auskünfte geben die Schulen auf ihren Webauftritten.

Für die Ausbildung zur Logopäd*in wird im Großen und Ganzen keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ausgenommen hiervon sind Schulen, die entsprechend an Kliniken angebunden sind, die aufgrund neuer Tarifvereinbarungen diese Ausbildungsvergütung seit Januar 2019 zahlen.

Zusätzlich anfallende Kosten für die Ausbildung können Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie Lernmittelkosten (z. B. Fachliteratur und Arbeitsmaterialien) sein.

Externe Links:

  • Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO)
  • § 124 SGB V

Links zu Seiten:

  • dbl/Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung in der Ausbildung
  • FAQ Ausbildung und Beruf
  • Plattform evidenssst.org

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