Rolle der Logopäden

Der Weg vom Arzt zum Logopäden

  1. Der Arzt stellt zu Beginn eine "Erstverordnung" aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine logopädische Therapie festgestellt hat.
  2. Die Logopädin erhebt eine logopädische Diagnostik und stellt fest, in welchen Bereichen (z.B. Lautstörung) mit welchen Schwerpunkten (z.B. fehlende Laute) eine logopädische Störung vorliegt.
  3. Die Logopädin schreibt einen Bericht aus dem die logopädische Diagnose hervorgeht und bespricht sie mit den Eltern.
  4. Die Logopädin therapiert das Kind auf der Grundlage eines Therapieplans und dokumentiert den Verlauf.
  5. Die Logopädin schreibt am Ende der Verordnung einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht, d.h. ob das Kind die Störung überwunden hat oder nicht.
  6. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.
  7. Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes das Kind erneut.
  8. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Logopädin das Kind weitertherapieren kann.

Logopäden haben die Aufgabe, Eltern bezüglich sprachlichen Entwicklung des Kindes zu beraten, das Kind zu untersuchen (Diagnostik), zu behandeln (Therapie) und einen Bericht zum Therapieverlauf zu erstellen.